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Backes Die Geschichte der Gemeinde

Hahn im Taunus

von seinen Anfängen bis zur Stadtgründung Taunusstein 1971






Jägerheim Eiserne_Hand Aarstraße












Frühgeschichte bis zur Gründung der Abtei Bleidenstadt 778
Die ersten geschichtlich bekannt gewordenen Einwohner des Gebietes zwischen Rhein-Main-Lahn waren Kelten. Dass auch das obere Aartal bereits zur sogenannten "Hallstattzeit" von Kelten bewohnt war, beweisen die verschiedenen Funde (z. B. aus der Gegend Zugmantel, Hühnerstraße, Kellerskopf; Hahn selbst weist keine Fundstücke auf), ferner die Berichte von Historikern des römischen Weltreichs sowie eine Reihe überlieferter Namen und Einrichtungen. So ist z. B. die Bezeichnung "Taunus" ein keltisches Wort (das latinisierte "dun" = Höhe, auch Grenze) und im Wehener Grund gibt es einen Landstreifen von der "Höhe" herunter ins Tal und weist auf der anderen Seite wieder hinauf, der Ortsbezeichnungen mit keltischen Stammwörtern aufweist, so z. B. "Platte" (keltisch: "veen" = Sumpf), Orlen (keltisch: "ur" und "len" = Quelle und Wiese). Viele Forscher zählen die Reste eines Ringwalls im südlichen Teil der Hahner Gemarkung "Altenstein" zu keltischen Wall- und Fliehburgen (bei Lotz - "Baudenkmäler" heißt es wörtlich: "... 10 Meter hohe Felsgruppe, welche durch Pflasterstein brechen vielfach zerstört ..., umgeben durch 200 x 5 Meter großen Steinwall). Keltischen Charakter verraten schließlich die für unser Gebiet so typischen "Höhenstraßen" (z. B. Hühnerstraße), sowie die "Hoch-Äcker" (lang gezogene, beetartige Ackerstreifen, stets auf den Höhen).

Es gilt nach den heutigen Erkenntnissen als sicher, dass die Kelten die ersten Bewohner im Gebiet des Oberen Aartals waren und die Region dem Ackerbau erschlossen haben. Denn damit haben sie die Grundlage geschaffen für eine andauernde Besiedlung und für die sich darauf stützende allmählich fortschreitende wirtschaftliche und kulturelle Besiedlung. Diese grundlegende und wertvolle Pionierleistung der keltischen Einwohner ins rechte Licht zu setzen muss jedoch einem Chronisten des Gesamtgebietes überlassen bleiben, da ein unmittelbarer Beweis für den Bestand eines Ortes Hahn nicht erbracht werden kann. Gleiches gilt naturgemäß auch für die nachfolgenden Jahrhunderte, etwa bis zur Zeit Karls des Großen. Doch ist es zum Verhältnis der späteren Ereignisse notwendig, auf einige wenige geschichtliche Daten jener Zeit hinzuweisen, die den Raum Hahn betreffen.

In den Jahrhunderten vor und nach Christi Geburt wogen in einer Art Ebbe und Flut die vielen Wanderungen von Kelten, Germanen und Römern über unsere engere und weitere Heimat hin und her, wobei die zwei "Invasoren" - um einen neuzeitlichen Ausdruck zu gebrauchen (nämlich die Germanen von Norden und Osten, die Römer von Süden). - immer wieder in die eingesessene keltische Bevölkerung hinein gestoßen und diese Gebiete für kürzere und längere Zeit beherrschen und besiedeln. Für uns bleibt es entscheidend, dass es Germanen und auch Römer waren, die im Anschluss an die Vorhaben und Pionierleistungen der Kelten alle maßgeblichen Grundlagen des wirtschaftlichen, rechtlichen, politischen und kulturellen Lebens im ganzen Taunusgebiet weitergeführt, ausgebaut und vielfach auch erst geschaffen haben.

Jedermann kann in den vielen Büchern über römische und germanische Geschichte des ausgehenden Altertums und frühen Mittelalters das Wissenswerte nachlesen. Hier nur einige auffallende Daten:

Von den Römern.
  • Die Errichtung des "Limes" mit der Verlegung von Kohorten-Kastellen bis an diese "Grenze".
  • Der Ausbau der "civitas taunensium" und "mattiacorum".
Der "Limes" (= Grenze) wurde unter Kaiser Fluv. Domtianus (regierte 81 bis 96 n. Chr.) als eine besondere Grenzbefestigung angelegt. Er verläuft bekanntlich nur einige Kilometer nördlich von Hahn; auf dem Gebiet der Nachbargemeinden Orlen und Wehen wurde je ein Kastell errichtet (Zugmantel und Heidekringen - "Kringen" heißt Wall). Die Germanen nannten den Limes "Fal" (nach der lateinischen Bezeichnung "vallum"= Wall) oder "Pal" (auch "Pohl"). Limes und Kastelle, deren Überreste heute noch existieren, besagen eindeutig, dass die Römer das "Obere Aartal" militärisch besetzt hielten. Dass sie das Taunusgebiet aber auch kolonisierten beweist die unter Kaiser Hadrian (regierte 117 bis 138 n. Chr.) vollzogenen "civatis tauensium et mattiavorum" (eine Art römisches Recht, römische Sitte und Kultur, römisches Wirtschaftsleben, Handel und Verkehr, Bauwesen, Handwerksbetriebe usw. gewinnen weitgehenden Einfluss oder die Oberhand.

Von den Germanen.  
Als die Römer zum ersten Mal an die Linie Mosel - Rhein - Main kamen, fanden sie "links und rechts der Höhe (=Taunusgebiet) die Ubier vor: Dieser Volksstamm zog aber westwärts ab und ihm folgten die heutigen Hessen (Hesse war ursprünglich ein Gauname). Anschließend kommt es zu ständigen Reibereien und Kriegen zwischen Germanen und Römern sowie zwischen den verschiedenen germanischen und keltischen Stämmen bis etwa 500 n. Chr. in unseren Gegenden die Herrschaft der Franken (d. h. "Freie") gesichert scheint. Im Besonderen ist lediglich festzustellen, dass der Salier Chlodewech (Clodwig) den Chatten, die ihm als seine Verbündete im Jahre 496 zu einem großen Sieg über die Alemannen verholfen hatten, zum Lohn die Einwanderung in das damals stark entvölkerte Gebiet der Mattiaken gestattet hat. Aus jenen Tagen stammen die noch heute bestehenden Ortsbezeichnungen: Katzenelnbogen, Kettenbach usw. - also nicht "Katze" oder "Kette", sondern "Chatten".

Abschließend sein nochmals die geschichtliche Tatsache festgehalten, dass der "Wehener Grund" seit den Zeiten der Kelten dauernd bewohnt blieb. Hier stellt sich nun die Frage nachdem Tun und Treiben jener Vorfahren in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung. Zur teilweisen Beantwortung dieser Frage können nur einige wenige historische Tatbestände aus der fränkischen Zeit von 500 - 800 n. Chr. kurz beschrieben werden.

Nach der fränkischen Stammesverfassung übte die Herrschaft der König aus, dem alle Volksgenossen als "Freie" Gefolgschaft leisten mussten. Zwischen "König"  und "Freie" stand eine kleine Gruppe Adelige ("Adaling"), ursprünglich eine Art Beamte und Offiziere. Daneben gab es die Gruppe der "Unfreien", von denen es 3 Stufen gab:
  • Zinspflichtige - eigentlich sind es Pächter; sie zahlen nur Zins (Pacht) und sind von persönlichen Diensten befreit.
  • Hörige (auch Liden genannt) - sie sind zinspflichtig und müssen überdies persönliche Dienste verrichten (man sprach von "Abgaben" und "Fronden").
  • Leibeigene (auch Lazzi oder Lassi - sie galten wie eine Sache und gingen z. B. im Falle des Verkaufs eines Hofguts auf den Käufer über (sie "klebten" dem Gut als "Pertinenzstück" an).
Ein Dorf jener Zeit (lateinisch "villa", daraus wurde später "wiler" - "Weiler") umfasste aber nur einige wenige Höfe (meist bis 5) und derartige Dorfsiedlungen gab es nach den Überlieferungen im Untertaunuskreis nur wenige, wohl aber gab es verstreute Bauernhöfe - sogenannte "Bifang" - in größerer Anzahl. Da zur Zeit der Franken der vorhandene Ackerboden ("terra aratoria") bald nicht mehr ausreichte, musste "gerodet" werden, wobei der "erkürte" Sitz für das Gebäude (Ansitz genannt) meist inmitten des Besitztums (lateinisch "mansus") lag, dass aber sodann durch Hecken und Gräben (althochdeutsch "hagan") abgegrenzt und geschützt wurde. (Grenze hieß "Mark", daher der Begriff "Gemarkung"). Das zu bebauende Land wurde also vom Hofherrn (dem "Fron") sozusagen "eingefangen". Daher kommt die (zwischenzeitlich veraltete) Bezeichnung "Bifang" für diese (Bauern-)Höfe (lateinisch "captura" oder "clausum").

Die Franken entwickelten damals auch den eigentlichen "Hof-Bau" als reinen "Zweckbau" (meist Holzbauten). Später bedeutet Bifang ein mehr außerhalb des Dorfes gelegenes, abgeschlossenes Gut samt Gebäuden und "Huben" (altes Flächenmaß; 1 Hube = etwa 30 Morgen Ackerland). Nach fränkischem Recht hatte aber das Gut eines "Freien" (lateinisch "manus dominicus") neben dem "gemessenen" Ackerboden auch einen Anteil am "gemein" (= gemeinsamen, ungemessenen) Weideland und am Waldboden innerhalb der Ortsgemarkung, die meist in 3 "Gewanne" eingestellt war. Die Franken hatten es verstanden, die Ackerbauweisen der Germanen und der Römer zu verquicken und zu verbessern. Der Anbauplan sah vor:
  1. Wintergetreide
  2. Sommerfrucht und 
  3. Brachland (althochdeutsch "Triesch"). Zu den "Bifangs" der "Fronhuben" (oder "Sal-Huben") gehörten aber in den damaligen Zeiten oftmals in der Umgebung verstreut liegende "Servilmansen" (lateinisch "Mansus indominicatus"), d. h. der "Unfreie" bewirtschafteten die betreffenden Grundstücke.
Zur Zeit Karls des Großen ist der "Wehener Grund" (auch "Weher Grund" genannt) ein Teil des Königsgaues "Kunigshundrete" (lateinisch "kunigssuntre", also Königs-Sondergau). Karl der Große hat bekanntlich dem Bitten des Erzbischofs Lullus von Mainz stattgegeben, dass in seinem Königsgau ein Kloster errichtet werden darf. So kam es in der Zeit von 770 bis 780 n. Chr. zur Gründung der Benediktiner-Abtei in Bleidenstadt.