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Backes_zu_Hahn Die Geschichte der Gemeinde

Hahn im Taunus

von seinen Anfängen bis zur Stadtgründung Taunusstein 1971






Jägerheim Eiserne_Hand Aarstraße












Das 14. und 15. Jahrhundert
Als Hahn urkundlich zum ersten Mal genannt wird, nämlich 1315 im Zusammenhang mit dem Freibrief der Grafen von Nassau, war es ein kleines "dörflin", dessen Hofreiten an der Kreuzung des alten Weges von Bleidenstadt nach Wehen mit jenem von Süden nach Norden, also von Mainz und Wiesbaden nach Strinz, zu finden waren. Der obere Teil der heutigen Scheidertalstraße hatte sich allmählich zur "Ortsstraße" herausgebildet, an deren Ende links oben der "große oder Lehenshof" (das ist der Kloster- oder Stiftshof) seine Wohn- und Wirtschaftsgebäude hatte. Die Hofreite des urkundlich erst später nachweisbaren, aber gleichfalls uralten "kleinen Hofgutes" (das ist der zweite "adlige" Besitz) befand sich an der unteren Ecke der Kreuzung Scheidertalstraße / Straße zum Schwimmbad (früher: Bleidenstadter Straße oder auch "Bleidenstadter Weg" genannt). in der ehemaligen Flurlage "Kilbes Scheuer", dem alten Back- und Rathaus gegenüber. Sicher ist weiter, dass es um das Jahr 1300 in der Nähe dieser beiden Hofgüter zumindest noch 5 bis 6 "Bauernhofreiten" gegeben hat, davon 2 auf dem Weg nach Wehen. Von letzteren war die eine mehr oder weniger gegen den Kreckelberg gelegen. Die Anzahl dieser mittelalterlichen Höfe des 14. Jahrhunderts ist nicht überliefert, ebenso wenig die Zahl der Einwohner. Das aber neben dem Klosterhof schon mehrere andere Gebäude mit Scheuen und Stallungen vorhanden waren, geht aus den ältesten Berichten und Urkunden eindeutig hervor, wo stets neben den beiden adeligen Gütern auch von "Untertanen" und "Gemeindsleuten" zu Hahn die Rede ist. Sicherlich waren es nicht viele, da die erste Volkszählung aus dem Jahre 1593 nur 38 Erwachsene und 58 Kinder als "Untertanen zu Hahn" ausweist, d. h. die Hofgüter sind nicht mitgezählt. 1625 heißt es in einem amtlichen Bericht, dass es in Hahn 22 Wohnhäuser gegeben hat.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Hahn in den 200 Jahren , von denen in diesem Abschnitt die Rede ist, ein ganz kleiner, unbedeutender Landort geblieben ist, der im günstigsten Fall etwa 10 (um 1300) bis 20 Familien (um 1500) Heim und Arbeit gegeben hat. Sein wirklicher Schwerpunkt war und blieb damals der Klosterbesitz und es kann ruhig behauptet werden, dass kaum etwas aus jenen 2  Jahrhunderten überliefert worden wäre, wenn es diesen Lehenshof nicht gegeben hätte. Näheres zum Klosterbesitz und den adligen Hofgütern wird in den Abschnitten Lehnshof, Köth'sche Hof und Specht'sche Hof ausgeführt. An dieser Stelle hingegen soll etwas über das Dorf und über das Leben seiner Einwohner berichtet werden.

Dass damals alle Einwohner von Hahn ausnahmslos in der Landwirtschaft tätig waren ist bereits erwähnt worden. Eine Gruppe von ihnen war von den "adligen Gütern" abhängig, von deren "Herren" selbst kein einziger jemals in Hahn wohnte. Auf dem "großen" Klosterhof, die Lehensmannen  waren während des 14. und 15. Jahrhunderts Angehörige des Rittergeschlechts von Geroldstein, wirtschaftete verantwortlich ein "Colonuis" (eine Art Verwalter), dem als wichtigster Gehilfe ein "opilio" (Schafhirte) zur Seite stand. Ob zur Ausführung der anfallenden Arbeiten in Haus und Hof, auf Feldern, Gärten und Wiesen Gesinde oder Leibeigene zur Verfügung standen, oder gar die "Untertanen des Klosters"  durch Frondienste die Arbeit ganz oder zum Teil ausführten, ist nicht mehr festzustellen. Vom zweiten Hofgut ist aus jenen Tagen noch weniger bekannt. Auf jeden Fall war auch ein "Hofmann" (Verwalter) der verantwortliche Betriebsleiter. Eine zweite Gruppe der Einwohner bildeten die "Untertanen" (die "Gemeindsleut"). Ihre rechtliche Stellung in der "Gesellschaft" ist gerade für Hahn bisher unbekannt. Aufgrund der Verhältnisse im Gesamtgebiet der damaligen Klostervogtei muss jedoch gerade in Hahn unterschieden werden zwischen den Untertanen:

  • des Klosters zu Bleidenstadt
und
  • der Grafen von Nassau,
da diesen beiden "Herren", ein weltlicher und ein kirchlicher, in Hahn sowohl "Grundrechte" als auch "Jurisdiction" zustanden. Genaueres darüber kann erst aus den folgenden Jahrhunderten entnommen werden. Praktisch gesehen handelte es sich bei dieser zweiten Gruppe um eine Art "Kleinbauern", die mit ihren Familien ein Stück Land bebauten (in der Regel etwa 1 Hube). Auf jeden Fall waren sie alle dem Kloster zu Bleidenstadt zehntpflichtig, daneben auch noch zu mancherlei Abgaben sowie zu verschiedenen Dienstleistungen verpflichtet und zwar dem Kloster oder den Grafen von Nassau gegenüber bzw. auch beiden zusammen.

Völlig alleinstehend und ohne weiteren Zusammenhang findet sich der Name eines Hahner Einwohners im Copialbuch Eltville, wo unter dem 3. Mai 1450 vermerkt ist: "Ich Wigel von Hane by Blidenstadt gelegen, und ich desselben husfrawe, zu Eltville gesassen bekennen für uns und unsere Erben und Nachkommen , ... wysse in Eltville gelegen ... verkauft" usw. Weitergehende Informationen zu "Wigel von Hane" sind bis heute unbekannt.

Verhältnismäßig viele Erkenntnisse hingegen gibt es aus den beiden letzten mittelalterlichen Jahrhunderten über das kirchliche Leben, weniger aus Hahn für sich, sondern mehr aus dem gesamten Klosterbezirk. Hahn gehörte in kirchlicher Hinsicht von Anfang an zum Sendsprengel Bleidenstadt und war bereits in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts (also vor der Reformation) eine Synodal-Filiale von Bleidenstadt. Zuständig war jedoch die Pfarrkirche St. Peter (sie wurde 1349 dem Kloster inkorporiert).

Den Mönchen der Abtei in der Ferrutiuskirche war die Ausübung pfarrkirchlicher Funktionen im Sprengelgebiet nur in bestimmten Fällen gestattet gewesen. Die mittelalterliche Kirche begleitet ihre Gläubigen in allen Belangen des menschlichen Seins von der Wiege bis zum Grabe in einem viel festeren Kontakt als dies heutzutage für gewöhnlich der Fall ist. Gottesdienst, kirchliche Feiern, Gebete, Fasten, Segnungen und dergleichen standen neben Taufen, Trauungen und Begräbnisse - die Verstorbenen von Hahn wurden auf dem Bleidenstadter Friedhof beigesetzt - stets über und vor dem Alltagsleben. Auch Gesetzgemeinschaften und Brüderschaften sind nach den klösterlichen Aufzeichnungen vorhanden. Leider sind nur Bruchstücke der Tauf-, Trauungs- und Verstorbenen-Verzeichnis vorhanden (ebenso bei den "Verbrüderungsbüchern"), wobei die Eintragungen oftmals ohne Jahreszahl und die Personennamen in der Regel ohne Ortszusätze erfolgt sind, so dass es fast unmöglich ist festzustellen, ob oder wann ein Einwohner von Hahn gemeint sein könnte. Aus diesem Grunde ist aus vielen noch vorhandenen Unterlagen nicht zu erkennen, ob vielleicht auch einmal ein Einwohner von Hahn mit irgendwelchen Stiftungen und Schenkungen für kirchliche Zwecke in Erscheinung getreten ist. Einmal lediglich (am 25. März 1515) ist die Rede davon, dass eine "Wies in der schlimmen Kotzebach" an die Bruderschaft "in der Peterskirche auf dem Berge zu Blidenstadt" abgetreten wurde (allerdings nur zur Deckung einer Schuld von 9 Gulden).

Von besonderem Interesse ist, dass in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts ein "Heymo von Geratstein" Abt des Klosters zu Bleidenstadt  war (er starb 1389), also ein Angehöriger der gleichen Familie v. Geroldstein, die mit dem Klosterhof zu Hahn belehnt war.

Die Existenzgrundlage für die Bevölkerung von Hahn bildeten Ackerbau und Viehzucht. Angebaut wurde damals im ganzen Klosterbezirk in erster Linie Hafer und Roggen, daneben in geringem Umfang Gerste und Speltweizen (Emmerich genannt, vom lateinischen farina emeratia). Eine nicht unbedeutende Rolle spielte der Flachsanbau. In weitem Abstand folgen "Hülsenfrüchte" und "Gartenwerck" (hauptsächlich Kohlkraut). Zur Ergänzung des Speisezettels dienten etwas Obst und Waldfrüchte. Im 14. Jahrhundert kamen auch Heringe und Bücklinge dazu. In der damaligen Zeit war es keine Seltenheit, dass auch im Süßwasser lebende Heringe gezüchtet wurden. An Vieh gab es in erster Linie Schafe, dann Kühe und Ochsen, vereinzelt auch Pferde, außerdem auch Schweine und Ziegen (damals nur Geissen genannt) und Hühner.

Die Feldarbeit war in jenen Tagen sehr hart und mühsam. Dabei war der Ertrag infolge der unrationellen Bearbeitung und wegen der sehr spärlichen Düngung sehr klein. Trotz allem gab es vielerlei und große Abgaben und Lasten. Infolgedessen war die Lebenshaltung sehr ärmlich. Früh morgens (um 6 oder 7 Uhr je nach Jahreszeit) gab es meist ein Stück Brot und eine Milchsuppe oder einen Hafer- bzw. Gerstenbrei ("Mus"), mittags  (um 12 Uhr) irgendeine Suppe und Gemüse und am Abend dasselbe wie früh morgens. Fleisch gab es nur an Sonn- und Festtagen. Im 14. Jahrhundert kam das sehr beliebte gedörrte und gebackene Obst dazu. Im 15. Jahrhundert allerdings bürgerte sich auch unter der Landbevölkerung ein beträchtlicher Aufwand an Speise und Trank bei bestimmten Festlichkeiten ein. Als Getränk kam eigentlich nur Wasser in Frage, daneben gab es Milch und gelegentlich auch Wein sowie ein Art Bier oder Obstwein. Jagd und Fischerei war ausschließlich ein Vorrecht der (weltlichen und kirchlichen) "Herren". Kolonialwaren, Gewürze und ähnliches waren eine Seltenheit.  

Die Wohngebäude waren ebenso wie die Stallungen und Scheunen aus Holz, klein und niedrig, richtige Katen würde es heute heißen. Die Wohnstuben waren nach unseren Begriffen finstere Löcher mit einer ebenso primitiven wie spärlichen Einrichtung. Für gewöhnlich gab es eine Küche und eine Stube. Der alte "Ern" (Mittelraum) verschwand immer mehr. Erst im 11. Jahrhundert kam der Rauchfang über dem Herd auf, der aus Backstein gemauert wurde und für Unterfeuerung eingerichtet war. Noch später befestigte man in der Wand über den Herd einen beweglichen Arm aus Eisen, "Hehl" genannt, auf dem der eiserne Kochtopf aufgehängt wurde. Neben diesem Topf gab es noch die eiserne Pfanne, sonst nur hölzerne und irdene Teller, Schüsseln und Trinkgefäße. Mit hölzernen Löffeln nahm man die Speisen aus der Schüssel und aß im Übrigen mit den Fingern. Gabeln kamen erst um 1600 auf. Mussten Speisen zerkleinert werden, bediente man sich eines Klappmessers, das jeder bei sich trug.

Auch die Kleidung der Landbevölkerung war recht ärmlich. Sie wurde zum größten Teil aus den Rohstoffen der eigenen Wirtschaft (Schafwolle und selbst angebauten Flachs) von den Frauen hergestellt, denn Spinnen und Weben war damals fast in jedem Haushalt zusätzliche Tagesarbeit. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts trugen die jüngeren Männer "korze" Kleider mit "engem Arm", die alten dagegen weite und lange; der Rock war meistens "gerunziert" (verziert) und "aufgeschlagen" (offen) bis an den Gürtel. Damals kamen aber auch schon die Oberhosen, Bundschuhe und Langstrümpfe (durch Bänder am Gürtel befestigt) auf. Die Frauen trugen ein Hemd sowie Rock und Mieder in einem Stück (verbunden). Nach 1400 wird immer öfter der Rock vom Leibchen getrennt. Die Röcke selbst werden auch in Falten gelegt. Darüber trug man eine Art Doppel-Schürze. Im Winter trugen die Frauen Kittel aus dickem Wollstoff (auch Wams genannt), ferner lange Strümpfe mit Ledersohlen; alte Frauen trugen Pelzkappen.

In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts kostete eine Kuh etwa 2 Gulden, ein Schwein 1 1/2 Gulden (damalige Währung: 1 (Gold-)Gulden = 12 Turnos, von denen jeder in 2 Albus zerfiel und jeder Albus in 9 Pfennige; doch herrschte schon 1450 der Silber Gulden vor, der gleichfalls 12 Turnos zu je 2 Albus galt. Albus hieß auch Weißpfennig). Der Preis für Korn war in jenen Zeiten je nach Ernteausfall sehr starken Schwankungen ausgesetzt. So wurden für 1 Malter Korn zwischen 2 und 8 Gulden gezahlt, ausnahmsweise sogar 18 Gulden. Malter war ein altes Getreide-Hohlmaß von über 100 Liter (in Frankfurt z. B. 114 Liter). Der alte Mainzer Malter wurde eingeteilt in 4 Virnsel zu je 4 Kumpfs, die wieder in je 4 Gescheid und diese gleich 4 Mass. 1 Malter Hafer (Haber) kostete etwa die Hälfte des Korns (z. B. heißt es 1446: 1 Malter Haber = 1 Gulden). Aus dem Nassauischen sind für das Jahr 1454 auch von einigen anderen Waren die Preise überliefert. Beispielsweise konnte man für 7 Gulden 7 Paar Männerschuhe, oder 8 Quart Honig bekommen, für 8 Gulden erhielt man 25 Schafe, 1 Huhn kostete 1 Albus, 1 Bett mit drei Kopfkissen war für ungefähr 6 Gulden zu haben, 1 Korb Rosinen erbrachte 4 Gulden, für 1/2 Pfund Safran mussten 3 Gulden angelegt werden, usw..

Um die gleiche Zeit betrug der Gesindelohn bei der "Herrschaft":
  • die Obermagd verdient im Jahr 4 Gulden und erhielt dazu 6 Paar Schuhe
  • ein Knecht erhielt 4 Gulden und 3 Paar Schuhe 
  • doch kamen dazu noch einige Ellen Leinen und Tuch
  • ein Tagelöhner erhielt um das Jahr 1450 neben der Kosten 4 Pfennige täglich
  • ein Drescher verdiente 1 Turno und einige Pfennige, wenn er 1 Malter Korn ausgedroschen hatte (also Zeitlohn).
Zu den aus heutiger Sicht "ärmlichen" Lebensumständen kommt erschwerend hinzu, dass im Leben des 14. und 15. Jahrhunderts eine ganz besondere Rolle die vielen Abgaben und Dienstleistungen spielten.

In der damaligen Zeit der "Naturalwirtschaft" zahlte man keine Steuern (Geld). Vielmehr war man verpflichtet, dem Landesherrn, dem Grundherrn, der Kirche, dem vorgesetzten Amtmann und vielen anderen entweder einen Teil der geernteten Frucht, sowie Erträge bzw. Einzelstücke vom Viehbestand abzuliefern oder aber für den betreffenden "Herrn" verschiedene Dienstleistungen zu erbringen, also für ihn zu "arbeiten". Später kamen dann immer mehr Abgaben auch in Geld hinzu.

Die wichtigsten Abgaben und Leistungen waren:
  • Zehnt oder Zehent (lateinisch "decimae reales")
Seit den Zeiten Karls des Großen war grundsätzlich jedermann, der einen Acker bestellte, verpflichtet, den "zehnten" Teil der geernteten Frucht an die Kirche, später auch an den Grund- und Landesherrn abzuliefern.

Dass für das Gebiet von Hahn von Anfang an die Abtei Bleidenstadt der "decimator" (der "den Zehnten einhebende" Herr) war, bedarf keiner Erläuterung. Die Zehntpflichtigen (lateinisch "decimanii") wurden vom "cellarius" (eine Art Finanz- und Wirtschaftsbeamter, zu Deutsch im "Keller" genannt) in besonderen Verzeichnissen des Klosters erfasst. Der jeweilige Ernteertrag wurde "eingeschätzt", daher der Ausdruck "Schätzung" und die Frucht sodann durch eigene Vertrauensleute übernommen und abgeführt.

Diese umständlichen Verfahrensweisen machen es erklärlich, dass viele Kirchen und Klöster diese Zehntrechte einfach gegen eine feste Vergütung irgendeiner Vertrauensperson übertrugen (man sagte "zedierten", vom lateinischen "concessdere"; es war eine Art Verpachtung oder auch Verkauf).

Zufälligerweise ist ein Fragment eines Verzeichnisses von "verpachteten Gütern und Zehnten" des Klosters Bleidenstadt aus dem Jahre 1336 erhalten geblieben, in dem auch Hahn genannt ist.

Die betreffende Stelle lautet: "... item concessimus ... deciman Ottoni in hayn pro decem maldris sigilinis. Item concessimus decimam avene ibidem opilioni nostro pro 20 maldris avene."

übersetzt: "...desgleichen zedieren wir - nämlich Abt und Capitel zu Bleidenstadt - den Zehnten von Hahn an Otto für 10 Malter Korn, außerdem den Hafer-Zehnten ebenda an unseren Schafhirten für 20 Malter Hafer".

Daraus geht hervor, dass der "Keller von Bleidenstadt" keine Namensverzeichnisse über die Zehntpflichtigen in Hahn zu führen brauchte. Außerdem ist festzustellen, dass zu Beginn des 14. Jahrhunderts in Hahn etwa nur halb so viel Korn angebaut wurde wie Hafer.

Doch wäre es nicht zu verantworten, wenn man aus dieser einmaligen und dürftigen Angabe allgemeine Schlüsse auf Art und Umfang des Getreideanbaus machen wollte. Ebenso kann nu vermutet werden, dass der genannte "Otto" ein Ritter v. Geroldstein ist; dagegen ist unter "unser Schafhirt" der des Bleidenstadter Klosters zu verstehen.
  • Bede (auch Beede, Bethe und ähnlich geschrieben; vom lateinischen "petitio", eigentlich "Bitte", dann "Forderung")
Die Bede war ursprünglich ein freiwilliger Beitrag zur Landesverteidigung. Doch bald wurde sie eine echte "Grundsteuer", die in der Regel zweimal im Jahr (im Mai und im November) später von den Grafen von Nassau (später über das Amt Wehen) erhoben und eingezogen wurde.

Später gibt es auch die "Leib-Bede". Das war eine reine Personal-Abgabe an den Gutsherrn (ursprünglich von den Leibeigenen).

  • "Rauch" Abgabe
Wurde der Hausbesitz zur Grundlage irgendeiner Leistung genommen, sprach man von einer "Rauch"-Abgabe, benannt nach dem Rauchumfang des Hauses. Beispielsweise gab es den Rauch-Hafer, das Rauch-Huhn usw.

  • Vielfach erforderten besondere Rechte - damals sagte man "Gerechtsame" - vom Nutznießer besondere Abgaben.
 So musste für das sogenannte "Weid-Recht" (Weyd-Gerechtigkeit) ein "Weid-Hammel" entrichtet werden.
  • Aus der ursprünglichen Dienstpflicht  (für die Verteidigung) sind zwei Hauptarten von Dienstleistungen entstanden:
    • der sogenannte "Spanndienst" und
    • die sogenannte "Handfronde"
Dabei gab es solche Verpflichtungen, deren Ausmaß von vornherein feststand. Das waren sogenannte "gemessenen" Dienste (also z. B. so und so viel Tage oder so und so viel Fuhren).

Dann gab es aber auch Verpflichtungen, die jederzeit und in jedem verlangten Ausmaß gefordert wurden. Das waren die sogenannten "ungemessenen" Dienste.

  • Besondere Abgaben
Daneben gab es noch besondere Abgaben, meist von Leibeigenen. Hier ist in erster Linie das sogenannte
    •  "Besthaupt" zu nennen. Der "Herr" war berechtigt, beim Ableben eines Leibeigenen aus der Hinterlassenschaft das "beste" Stück für sich zu nehmen.
 Ferner sind als Zeichen einer Art Neuversklavung seit der Mitte des 15. Jahrhunderts zu nennen:
    •  "Loskauf", "Kind-Gedinge", "Busens-Recht" (das Kind folgt der Mutter, wenn beide Elternteile leibeigen sind), "Abschoss" (eine Nachsteuer bei Hörigen hinsichtlich ihres Vermögens).

  • Aber auch "indirekte Steuern" waren damals bereits bekannt. Zu nennen ist hier das sogenannte "Ungelt" beim Ausschank von Bier und Wein. 

Im Anschluss an die erwähnten Verwaltungs- und Gerichtssachen ist noch festzustellen, dass die Erbteilungen im Hause Nassau  (in den Jahren 1225 und 1355) im Bleidenstadter Vogtei-Gebiet weder in Bezug auf die Verwaltung noch auf das Rechtswesen etwas grundlegend geändert haben. Vor allem blieb das Landgericht zu Bleidenstadt (mit 14 Schöffen) weiter der Oberhof für alle "Centgerichte" im ganzen Klosterbezirk. Derartige Gerichte gab es ursprünglich für das Kirchspiel eines mit einem Centgrafen oder Schultheiß an der Spitze und mit 7 bis 12 Schöffen als Beisitzer.

Desgleichen hatte die Umwandlung der Abtei zu Bleidenstadt in ein adeliges  (Ritter-)Stift für Weltgeistliche durch päpstliche Bulle Alexander VI. v. 10.1.1495 weder für den Ort Hahn noch für den Lehnshof irgendeine praktische Bedeutung. Es ändert sich lediglich die äußere Bezeichnung, denn von nun an heißt es stets "Ritterstift'sche Güter zu Hahn".

Ein ganz besonders wichtiger Faktor im Wirtschaftsleben der Hahner war in dieser Epoche der Wald. Eine Siedlung war in der damaligen Zeit ohne Wald nicht lebensfähig. Im Mittelalter war der Wald - man kannte nur den Raubbau - nach alter germanischer Überlieferung nicht Privateigentum, sondern eine Art "Gemein-Eigentum". Demzufolge war jeder Grundbesitzer seinem Realbesitz entsprechend anteilig an allen Waldnutzungen beteiligt (also Bauholz, Brennholz, Streulaub, Mastung, Weide und dergleichen). Man sprach damals von "Märker-Genossenschaft", vom "Märker-Wald", von den "Mit-Märkern", von den "Märker-Rechten usw. Ergänzend sei an dieser Stelle lediglich vermerkt, dass gerade im 15. Jahrhundert die Äbte von Bleidenstadt recht oft mit den Gemeinden Hahn, Bleidenstadt und Seitzenhahn wegen des sogenannten Abtswaldes mit ihren Mitmärkern verhandelt haben.(siehe Märkerweisstum von 1431 bis 1435, sowie 1486).

Zum Schluss muss ein Ereignis aus dem Jahre 1483 besonders erwähnt werden. Dieses Jahr ist in den Aufzeichnungen des Klosters Bleidenstadt als Pestjahr  vermerkt. Eine Eintragung vom 15. September 1483 zählt 15 verstorbene Priester und Konventualen (stimmberechtigte Klosterinsassen) als Opfer der Seuche auf, darunter auch der Prior. Daraus ist zu schließen, dass die gesamte Bevölkerung im "Wehener Grund" stark in Mitleidenschaft gezogen war. Allerdings fehlen für Hahn selbst jegliche Unterlagen.