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Backes_zu_Hahn Die Geschichte der Gemeinde

Hahn im Taunus

von seinen Anfängen bis zur Stadtgründung Taunusstein 1971






Jägerheim Eiserne_Hand Aarstraße












Das 18. Jahrhundert
Das erste Drittel des 18. Jahrhunderts bringt für die Einwohner von Hahn im Großen und Ganzen eine Fortsetzung der wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung, deren Wurzeln die Vergrößerung und Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sowie die Errichtung der "Eisenhütte" im Jahre 1680 waren. Dazu kam noch eine lange Reihe überaus günstiger Auswirkungen von verschiedenen Verwaltungsmaßnahmen seitens der Grafen von Nassau, vor allem z. B. neue Fron- und Polizeiordnungen, eine neue Weideordnung mit Weisungen zur Haltung des "Vassel-Viehs", neue Anordnungen über die Einweisung von Fremden und über die Einbürgerung, die neuen Marktregelungen und dergleichen mehr. Nicht zuletzt wurden auch die Gemeindeverwaltungen zu einer etwas verantwortungsvolleren Tätigkeit und zu einer aktiveren Wirtschaftsförderung angehalten. Und schließlich haben sich gerade für Hahn die zu Beginn des 18. Jahrhunderts abgeschlossenen Übereinkommen mit dem Ritterstift zu dem Abtswald, über die Juridisction und über die Leibeigenen vorteilhaft ausgewirkt.

Bevor auf einzelne Überlieferungen hinsichtlich dieser Faktoren aus jenen Dezennien eingegangen wird, darf eine Urkunde vom 31. Januar 1705 nicht unerwähnt bleiben "Vergleich zwischen dem hochfürstlichen Haus Nassau ... und dem Ritterstift Sti Ferrutii zu Bleidenstadt" betr. die Jurisdiction (Rechtsprechung). Ihre sachliche Erörterung geht über den Rahmen dieser Ortschronik, aber ein kurzer Bericht ist notwendig, da diese Urkunde schlaglichtartig die damaligen Rechtszustände in Hahn beleuchtet. Wie eigentlich schon betont wurde, waren die Grafen v. Nassau ursprünglich die "Schirm-Vögte" der Abtei Bleidenstadt. Sie hatten es jedoch verstanden, allmählich die volle "Landesherrschaft" zu erringen. In Wirklichkeit gab es also in Hahn all die Jahrhunderte hindurch "zwei Herrscher" (im weltlich-politischen Sinne) nebeneinander: das Kloster (Stift) und die Grafen v. Nassau - und nur ganz langsam verschiebt sich die Machtfülle zu Gunsten der Nassauer. Demnach hatte jeder der beiden "Herren" zu Hahn "seine" Untertanen, verlangte Dienste und Abgaben, jedem oblag die Rechtsprechung. Heute sagt man, jeder hatte die volle Legislative und Exekutive. Aber gerade die Rechtsprechung war ein besonders heikles Kapitel nicht nur in den Beziehungen zwischen Stift und den nassauischen Grafen sondern auch im Alltagsleben des Ortes. Wahrheitsgemäß heißt es daher auch in der Einleitung unserer Urkunde wörtlich: " ...zwischen unseren Vorfahren ... in verschiedenen puncten sicher allerhand Schein und Irrungen ereignet, welche öfter zu Verdrusslichkeit ausgeschlagen ...". Der nun abgeschlossene Vergleich ("gütlich Tractat") umfasst 12 Punkte, von denen Punkt 1 dem Stift "fürhin und zu ewigen Zeiten" die "volle Jurisdiction für Bleidenstadt und abgesteint District" zugesteht, wörtlich "ominimodam juristictionem alle hohe und niedere Obrigkeit, Herrlichkeit merum et mixtum imperium, gebott und verbott, an allen geistlich und weltlich Civil- und Crimanl Sachen, recht und gerechtigkeit, nichs davon ausgenommen, sambt all dem davon dependict ... ". Nach Punkt 2 und 3 wird sodann dem Stift die jurisdiction nur unter Einschränkungen zugebilligt für die " ... unsern Dorffschaften, nämlich zu Schierstein, Bierstadt und Hahn gelegen Stifts Höff" (die Einschränkungen sind sehr weitgehend. Der Punkt 4 betrifft die gegenseitige Auslieferung von Straffälligen ("im Falle nassauischen Delinquenten in das Stift oder dessen Höfe reteriren", dann solle sie "auf dessen grentzen ... " ausgeliefert werden - und natürlich auch umgekehrt). Im weiteren Verlauf wird verlangt, dass "alle actus juris" ausnahmslos im Stift zu Bleidenstadt vorgenommen werden müssen. Von den übrigen Punkten, die gewisse Sonderangelegenheiten regeln, verdient noch der Passus der Erwähnung, wo besagt wird, dass im Gebiet des Abtswaldes "dem fürstlichen Hause ... die hohe und criminal-juristiction" wie auch "die hohe und kleine Jagd" zusteht, ferner, dass ohne "vorgängig" Zustimmung kein nassauischer Untertan in das Stift aufgenommen werden darf und auch keine stiftischen Güter besitzen darf. Natürlich darf auch umgekehrt ein Untertan ohne Genehmigung "kein stiftischer" Grundbesitz "zu Bleidenstadt, Hahn und Seitzenhahn" erwerben. Schließlich heißt es im letzten Punkt, dass "alle zuwachsende hohe und niedere jura dem Fürsten" zufallen.

Hinsichtlich den vielen "Aktionen zur Förderung der Wohlfahrt" der Bewohner und zum "Wiederaufbau des vernichteten Bauernlandes" (so sagte man damals) sind verhältnismäßig genug Akten, Schriften und Berichte sowohl des Amtes Wehen wie des Ritterstiftes vorhanden, die auch Hahn und seine Bewohner betreffen. Erstmals finden sich in den amtlichen Unterlagen auch Angaben zu Handwerker in Hahn sowie über Zuwanderungen und Einweisungen. So enthält die Schätzungsliste von 1698 abgesehen von den Müllern auch den Johann Grün mit seinem "schmitthandwerk", Melchior Schnell als 2. "Schneider", sowie einem "Adam, der Wagner". Die Zuwanderung von "Fremden" betrifft in erster Linie die notwendigen Facharbeiter für die Eisenhütte. Ob der eine oder andere dieser Zugewanderten jener großen Gruppe von "Flüchtlingen aus der Pfalz" angehört hat, die damals vom Fürsten Georg August v. Nassau aufgenommen wurden, kann heute nicht mehr belegt werden (Watzhahn z. B. wurde um 1700 neu besiedelt). So findet sich um 1700 auch der "Entschuldigungseid", demzufolge auch der Untertan zu Hahn "bei Gott dem Allmächtigen gelobt und schwört, ... gefolgig, gehorsam, treu, hold und untertänig zu sein ... höchstdero Nutzen und Bestschaffen fördern und erwerben helfen, auch sonst alles ... tun und handeln will, was eines ehrlichen, frommen und gehorsamen Unterthanen wohl anstehet und gebühret und ich ... zu thun schuldig und pflichtig bin; so wahr mir Gott helfe".

Auch in Gemeindeverwaltungsangelegenheiten taucht um die Wende des 18. Jahrhunderts zum ersten Mal Hahn mit seinem Oberhaupt auf. So schon 1681 gemeinsam mit den Vorstehern der Orte des "Wehener Grunds" in einem Schreiben an den Amtskeller zu Wehen, hier erhebt das Oberhaupt von Hahn gleich "sämtlich gemeind" Einwendungen, dass "der Befehl und Begehren" nach Aufstellung von "Bürgermeister-Rechnung" wegen "langwierigkeit der zeit nicht nur schwer fallen will, sondern auch ... nie üblich und gebraulich gewesen auch von kein Beambten ... jemals dergleichen begehret ...". Ferner liegt aus dem Jahre 1695 ein Ansuchen des "gehorsamst Schlosser, Schultheiß zu Hahn" um Amtsenthebung vor. Er schreibt: "ich bin 1690 ... zum Schultheiß Dienst zu Hahn denominiret und darinnen confirmiret worden ..." aber der "5-jährige Dienst" habe ihm "mehr verhinder- als beförderung" gebracht, weshalb er "gehorsamst zu bitten genötigt, mich zu entheben und darzu consens und willfahrung zu erteilen, ein anderes subjectum darzu förderlich zu bestellen ...".

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Tatsache, dass es bereits vor dem Jahre 1700 zu Hahn eine "Gemeinde-Backhaus" gegeben hat. Urkundlich wird es erstmals in einem Beschwerdebrief der Köth v. Wanscheid aus dem Jahre 1691 erwähnt. Wann es aber gebaut wurde ist nicht überliefert. Es stand, wie aus den späteren Berichten zu entnehmen ist, an der Ortsstraße von Bleidenstadt nach Wehen. Von dem Gebäude an dieser Ecke sagen die alten Leute heute noch, es ist das Gemeinde-"Back- und Rathaus" (oder kurz: "s'Backes").

Von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung ist der Vergleich zwischen dem Ritterstift un den Mitmärkern (darunter die Gemeinde Hahn über die Holzberechtigungen aus dem Jahre 1705. Da nach erhielt die Gemeinde für ihre "Gemeindsleuth" das "nötige" Brandholz, Bau- und Rüstholz, sowie das "Krippen- und Geschirrholz" gegen Einrichtung der "gewöhnlichen Forstgebühren, so von alters herkommen"; desgleichen wird die "Mastung, die Blumenweid und der Genuss unschädlichen Streulaubes" neu geregelt. 

Offenbar im Zusammenhang damit ist damals von der Gemeinde auch eine neue "Waldordnung" erlassen worden, die jedoch später des Öfteren geändert wurde. Und schon 1711 hat wieder die Herrschaftliche Forstverwaltung neue Weisungen über die "Mastung" der Schweine erlassen.   

Aus dem Jahre 1710 liegt das Ergebnis einer amtlichen Erhebung vor, die auf eine gewisse Notlage in der Ernährung schließen lässt: "Designation der Unterthanen des Amts und Districts Wehen, was sie an Haber (Anmerkung: alter Begriff für "Hafer") vorrätig haben und davon zur Sadt und Brot bedürfen". Für "Han" ist auszugsweise folgendes nachzulesen:


Haber (gemeint: Hafer) in Maltern
vorrätig bedürfen für übrig

Sadt (Saat)
Brot
Philipp Emmerich Witib 25 12 15 -
Martin Flam 26 12 6 8
P. Dörrbaum Witib, ist ein 
Bierbrauer und hat
100 - - -
St. Krieger 30 8 10 12
Philipp Flam 38 15 24 -
Jacob Brühl 16 7 6 3
 
Der Zusatz  "Bierbrauer"  bei Dörrbaum hat nicht zu bedeuten, dass in Hahn eine Bierbrauerei war. Vielmehr wird in einem anderen Bericht gemeldet, dass Dörrbaum "der Temporal-Beständer des herrschaftlichen Brauhauses" für Hahn ist. Nach heutiger Auffassung ist dies mit einem Pächter oder Schankwirt vergleichbar.

Aus dem Jahre 1715 liegt ein "Verzeichnis der Unterthanen" des Amtes Wehen vor, demzufolge in Hahn bereits 14 sesshaft waren. 10 von ihnen waren "Fuhrleuth" und zwar hatten sie 5 Pferde und 14 Ochsen.

Am 19. November 1716 erhält der "ehrsam Meister Martin Peter Mehler" aus Schlangenbad-Seitzenhahn vom Fürsten Georg August v. Nassau die Genehmigung, "... uff seine Kosten eine Mahl- und Öl- oder Schlag-Mühl" in Hahn zu errichten. Diese Tatsache ist ein sichtbares Zeichen für die Aufwärtsentwicklung des Ortes.

Im nächsten Jahr starb der bisherige "Vorsteher" Martin Flam. Aus einem Schreiben an das "consystorio" ist zu entnehmen, dass ein Johann Nicolaus Krieger zum "Gerichtsschöpp'n" bestellt wurde und dass er als Nachfolger von Martin Flam von Hahn zum "Kirchensenior" vorgeschlagen wird, "weil in Hahn sich niemand besser darzu schickt."

Aus den Jahren 1717 bis 1731 sind wiederum einige recht strenge Vorschriften über das Vieh-Weiden, über das Faselvieh, ferner über die Ernteeinbringung, über die Vorratshaltung und Ähnliches überliefert, die zwar wiederum zu verschiedenen Differenzen geführt haben, die aber doch erkennen lasssen, dass die "Herrschaft" auch bestrebt war, den damals wieder auftretenden Missernten und Teuerungen entgegen zu wirken.

Aus dem Jahre 1724 ist ein Gemarkungsstreit zwischen Watzhahn und Wingsbach überliefert, in dem ein Hof "Kotzenbach" eine Rolle spielt. Dieser Hof ist später eingegangen. Seiner Lage nach ("ort, die kotzebach genannt") dürfte er gar nicht weit von Hahn entfernt gewesen sein. Nun wäre es möglich, dass der älteste Eigentümer des Hofes einen Namen wie Chozzo oder so ähnlich gehabt hat und dass das Kotzenbachtal davon seinen Namen hat.

Ein "Dienst-Register" des Amtes Wehen für 1727 beweist das langsame Ansteigen der Untertanen zu Hahn. Es enthält bereits 12 "bespannte" Leute mit 12 Pferden und 15 Ochsen. Diese Liste enthält sogar eine Einteilung der Pferde und Ochsen in "guto" und "schlechte". In gekürzter Form lautet sie:


"Spezifikation der Gemeinde Hahn - Fuhrleuth"

Monatsgeld
Pferde Ochsen
alb. pf.
gut schlecht gut schlecht
23 2 Caspar Flam 1 - 1 2
16 5 Jacob Ehrengarten 1 - - 2
11 2 Jacob Brühl - - - 4
14 - Nicolaus Krieger - 1 2 -
11 6 Georg Boltz - 1 - 2
23 2 Philipp Flam - 1 2 -
13 7 Johannes Dörbaum 1 - - -
9 4 Philipp Nicolaus Ehrengart - - - 4
5 2 Conrad Emmrich - 1 - -
19 - Caspar Rinck, Müller 1 1 - -
- 6 Peter Mehler, Müller - 1 - -
2 4 Johann Lend - 2 - -

    
Anschließend werden 3 Beysassen sowie 2 Hirten genannt. Zum Schluss aber sind auffallenderweise Hinweise auf die Freihöfe gemacht. Es heißt wörtlich: "die in den Freyhöffen befindlichen beysassen sind; Wilhelm Höffner, der Dinges, Johannes, E. Schmitt, Friedrich Atzelbach. Weil sich allerley lidderlich Leuth in die Freyhöff ziehen, der Gemeinde aber zu Dorf und Feld ab zu beschwerlich sind, so haben denen Hofleuth ansagen lassen, dass sie solche Leuth abschaffen oder vor das Dienstgeld schuldig seyen." Hier ist wie immer zu beobachten, dass in den Dienstregistern wie in den Unrtertanenlisten nur die "nassauischen" Untertanen verzeichnet sind. Der Stiftshof genießt sozusagen das Recht der Exterritorialität. Die "Adeligen" sind befreit und der Hüttenmeister mit den im Werk befindlichen Leuten hat eine Ausnahmestellung inne.

Die Markt-Regelung aus dem Jahre 1731 verpflichtete die "Hausgesassen" von Hahn zur Beschickung der Wochenmärkte in Wehen. Jeden Sonntag musste abwechselnd immer ein Hahner den Markt besuchen und "allzeit etwas zum failen kauff mitbringen".

Besonders weitgehende statistische Erhebungen sind durch das Amt Wehen 1746 durchgeführt worden. Aus diesem Jahre liegen mehrere Verzeichnisse vor, die neben den üblichen Angaben auch erstmalig in einer ausführlicheren Art das Vermögen der Einwohner nachweisen (neben den Gebäuden auch das Ausmaß an Äckern und Wiesen, sowie den Viehbestand).
  • Übersicht (auszugsweise) aus der Vermögenstabelle, die den Titel führt "Consignation derer zum Fürstlich Nassau-Usingischen Amt Wehen gehörigen Dorfschaften und Unterthanen nach ihren Vermögen und Nahrungsumständen". An 2. Stelle steht Han und zwar:
- bespannte Gemeindsleut 15
- Heppenhauer 1
- Beysassen 0
- Söhne 19
- Töchter 24
- Häuser 19 1/2
- Scheuern 14 1/2
- Ställe 18
- Ackerland 340 Morgen, - Sodel, 21 Ruthen
- Wiesen 118 Morgen, - Sodel, 10 Ruthen
- Fuhrvieh:
- Pferde
15
- Ochsen
9
- Stiere
6
- Kühe
-
- sonst. Vieh
- Rinder
30
- Schafe
154
- Schweine
58
Aktiva:    - Passiva: 2.800,-- fl.
   

  • Einzelnachweis: "Das Dorf ziehet seine Hauptnahrung vom Ackerbau"
 

Söhne Töchter Haus Scheunen Stall Äcker Wiesen Fuhrvieh Rind Schaf Schwein Passiva fl.
Morg Sod Rut Morg Sod. Rut Pferd Ochs Stier
Johann Krieger,
ist Vorsteher und frey
- - 1 1 1 19 3 8 9 1 36 1 - 1 2 8 - 100
Johann Conrad Baum;
zehet mittelmässig
1 1 1 - 1 19 3 8 6 1 36 - 2 - 2- 8 3 150
Johann Conrad Schauss;
zehet mittelmässig
1 3 1 1 2 17 2 2 9 1 2 - 2 - 4 10 2 300
Jacob Flam;
zehet gut
2 3 2 2 2 42 1 31 17 - 7 1 2 1 5 13 6 200
Johann Dörrbaum (Bierbrauer);
zehet gut
2 3 2 2 2 28 - 24 8 3 29 2 - - 3 20 6 -
Philipp Martin Beltz;
zeht sehr schlecht
2 - 1/2 1/2 1 9 3 7 2 3 8 1 - - 2 - 1 200
Johann Heinrich Sorg (Leinweber);
 zehet mittelmässig
1 3 1 1 - 22 2 32 6 1 28 1 - 28 4 6 4 100
Johann Georg Becht
zehet wohl
- 5 3 1 2 61 3 5 22 2 2 2 - 1 4 28 6 100
Johann Heinrich Schwarz;
(Anfänger)
- 1 1 1 1 14 1 35 5 1 22 1 - - 2 10 4 800
Johann Peter Ehrengard;
zehet mittelmässig
- 1 - - - 17 2 2 6 1 2 1 - - 2 11 4 200
Johann Philipp Lessen (Zimmermann); zehet mittelmässig - 1 - - 1 17 1 35 5 1 25 1 - - 2 10 3 400
Anna Clara Ringkin, Wittib; zehet gut 3 1 1 1 1 31 2 34 10 1 2 - 3 1 7 15 4 150
Caspar Spenglers Wittib; zehet gut - 1 1 1 - 14 1 24 6 - 13 1 - - 2 7 1 200
Johann Andreas Ringk (Müller);
zehet mittelmässig
1 - 1 1 2 11 2 24 5 - 13 1 - - 4 4 5 -
Peter Mehlers Wittib;
(Müller) zehet gut
4 - 2 1 2 8 - 24 2 2 22 2 - - 5 - 9 -
Heinrich Atzenbach (Heppenhauer); bettelarm 2 1 1 - - - - - - - - - -
- - - -
summa 19 24 19 1/2     14 1/2 18 340 - 21 118 - 10 15 9 6 50 154 58 2.800



















bespannte Leuth 15 M.
















Heppenhauer   1M.
















Beysassen -



































Anmerkungen zu beiden Tabellen:
  1. "Bierbrauer" Dörrbaum bedeutet lt. Bericht vom 31. März 1740 , dass er Temporal-Beständer des "herrschaftlichen Brauhauses"  ist (also eine Art Pächter und Schankwirt für Hahn).
  2. In beiden Tabellen sind weder die "adeligen Güter" noch die "Eisenhütte" und Wiesen gegenüber der amtlichen Schätzung aus dem Jahre 1698 (nämlich 213 Morgen Acker und 70 Morgen Wiesen) aufgenommen werden können.
          
Dieser Zugang beruht jedoch nur zu einem verschwindend kleinen Teil auf "neu angerohtet und umschlagbar güther" - so heißt es einmal in einem Bericht aus der Zeit um 1770, wobei im einzelnen die Rede ist von "einer Hinterwiess, einer Wiess von 3 und 1/2 Morgen an der Lauterbach, einer Wiess von 1 Morgen und ein Krautacker" (ohne nähere Ortsbestimmung). Der größte Teil ist darauf zurückzuführen auf die folgenden drei Tatbestände der beiden Jahrzehnte von 1730 bis 1750, die für Hahn und seine Bevölkerung einschneidende Veränderungen in wirtschaftlicher Beziehung mit sich brachten:
  • Das Köth-Nagel'sche Hofgut geht 1737 wieder in Gemeinde- und Bauernbesitz über
  • Auf dem großen Lehnshof wechseln zunächst in rascher Folge die Lehnsinhaber. Ab 1745 aber behält das Ritterstift den Hof und verpachtet ihn, verleiht ihn aber nicht mehr.
  • Das Eisenhüttenwerk (Schmelze) wird wegen der ständig wachsenden Erzeugungsschwierigkeiten zur Einstellung des Betriebes gezwungen und auch die in den frei gewordenen Werksgebäuden neu eingerichteten Loh-Gerberei kann sich nicht lange halten. Und nun bedeutet der Rückkauf des Köth-Hofes durch die Gemeinde die Rückverweisung der ehemaligen "lastbaren" Bauerngüter in die "Unfreiheit" und damit einen Zugang im Besitz der "Untertanen" von Hahn (und zwar bei: Krieger, Dörbaum, Becht, Brühl, Ring und Schauss).   
Eine Folgeerscheinung dieser schwerwiegenden Umstellungen und Umwälzungen ist eine Anhäufung von Akten über die verschiedensten Streitigkeiten - vor allem über Grenzziehungen, Grabenaushebungen, Reparatur der "dasigen steinernen Brück über die ahr", sowie über Holz- und Weiderechte, Schafpferch und dergleichen. Es ist überhaupt auffallend, dass sich - nach den vorhandenen Akten zu schließen - im laufe dieses Jahrhunderts die Zahl der Streitfälle, der Unkorrektheiten, der Dienstverweigerungen und kleinlichen Übertretungen ständig erhöht und dass die wirklichen Leistungen und Fortschritte im Leben des Orts kaum einmal eine schriftliche Würdigung gefunden haben.

Ganz einwandfrei lässt sich aber aus den vorliegenden Unterlagen und den angeführten Tatsachen der Schluss ableiten, dass Hahn kaum 100 Jahre nach Ende des Dreißigjährigen Krieges ein wesentlich anderes Bild geboten hat. Wenngleich alle Einzelheiten über die Hofreithen und Gebäude fehlen, so ist doch sicher anzunehmen, dass der alte Ortsteil wieder voll aufgebaut war und dass durch den Rückkauf der Köth'schen Besitzungen und deren Übergabe in Bauernhände eine reihe von Erweiterungen und Verbesserungen vorgenommen wurden. Als Neubau im Zentrum des alten Ortes ist schließlich das alte Rathaus entstanden. Viel einschneidender war aber die Errichtung der Eisenhütte mit den umfangreichen Nebengebäuden und Wohntrakten, die den Kern für den allmählich einsetzenden Ausbau eines ganz neuen Ortsteiles abgegeben haben, zumal im Zusammenhang damit die alte Hahner Mühle verlegt wurde (1703) und überdies 1716 knapp oberhalb der Eisenhütte eine neue "Hofraith mit Mühl" errichtet wurde (nämlich die sogenannte "Schlackenmühle" des Peter Mehler, deren Gebäude heute noch an der gleichen Stelle stehen). Jedenfalls zeichnete bereits damals die neue Siedlung an der oberen Scheidertalstraße (damals untere Wiesbadener Straße) ab.

Vergleicht man schließlich die Namen der um 1750 in Hahn wohnenden Familien mit denen von 1950, so findet man nur wenige gleichlautende -(obwohl es zunächst gar nicht feststeht, ob es sich um die wirklichen Nachkommen in männlicher Linie handelt). Geht man aber von 1750 etwa 260 Jahre zurück, dann bietet sich ein ganz düsteres Bild: der gleiche Name kommt überhaupt nicht vor. Aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts lassen sich aus verschiedenen anderen Unterlagen noch mehrere Namen von Ortseinwohnern nachweisen, die in den Untertanenverzeichnissen fehlen. So sind z. B. die Namen der Hofbeständer und Pächter der "adeligen" Höfe überliefert; es sind dies eine Familie Zorn und eine Familie Ring beim Ritterstift'schen Lehnshof, die Familien Burg und Kilp als "villivus" des Specht'schen Hofes und schließlich eine Familie Atzelbach als "opilio" (Schafhirte) und später als "villicus" (Hofbeständer) auf dem bereits 1737 eingegangenen Köth-Nagel'schen Hof. Zu dem Namen Burg und Kilp befindet sich unter dem 18. Juni 1747 eine auffallende Eintragung im Trauungsbuch der kath. Kirche von Bleidenstadt : "Johannes Kilp et Maria Catahrina, nata R. M. Burg villicy domini der Specht a Bubenheim in Hahn ... coram me et testibus ... contraxerunt matrimonium, quod jam ante circ. 10 annos coram parocho Lutherano pagi Blidenstadensis contraxerat" (zu Deutsch: "J. Kilp und Maria C., geborene Burg des Hofmannes des Herrn Specht v. Bubenheim, schlossen vor mir und den Zeugen ... die Ehe, die sie bereits vor etwa 10 Jahren vor dem luther. Pfarrer des Bleidenstadter Sprengels geschlossen hatten). In einem anderen katolischen Kirchenbuch aus Bleidenstadt findet sich aus dem Jahre 1732 eine Eintragung: "pashalem communionem hic accerperunt" (zu Deutsch: "die österliche Kommunion haben empfangen") und nun folgen auch einige Unbekannte. Da sie in den Untertanenlisten fehlen, müssen es Personen sein, die entweder im unmittelbaren Dienst der "Herrschaft" stehen (Eisenhütte) oder der Jurisdiction des Ritterstifts unterworfen sind; genannt sind die Familien: eine Familie Schmid, ein Georg Nicolaus Manfeldt, eine Maria Marg. Beckerin. ein Simon Sadoni, "schmitt zu Hahn", letzterer vermutlich auf der Eisenhütte, wo neben dem Pächter Strobel auch die Namen des "Meisters auff de schmelzhütt" Henricus Holzhausen und eines "Platzknechts" Joh. Christian Rademacher überliefert sind.

Bevor auf verschiedene berichte der 50er und 60er Jahren hinweisen, sei noch ein Sonderfall aus dem Jahre 1746 erwähnt. Aus dem Dankschreiben der Gemeinde Hahn geht hervor, dass das Ritterstift der Gemeinde "6 Gulden zur Anschaffung einer Glocke" beigesteuert hat. Leider ist dies die einzige Andeutung und es bleibt völlig unklar, was eigentlich gemeint ist. Eine Reihe von Akten und Berichten der genannten Zeit betreffen: verweigerte Frondienste, abwegige Auslegung der Zehntvorschriften, der Holzberechtigungen sowie der Weideordnung und dergleichen. Infolgedessen werden 1767 umfangreiche "Instructionen für Land-Schultheisse" herausgegeben, in denen den Gemeinden bereits recht weitgehende Verwaltungs- und Polizeirechte zugebilligt werden. Manche dieser Vorschriften gelten sinngemäß heute noch, manche sind nur aus den damaligen Vorschriften heraus zu erklären. Hier ein Paar Auszüge, die einige dieser Besonderheiten wiedergeben. Da ist ein Abschnitt überschrieben "Handhabung guter Zucht und Ordnung" und da steht unter anderem zu lesen:

"Obsicht auf die Haushaltung jeder Familie ... - ... wer ... der Faulheit und Nachlässigkeit in ihrer Handthierung und Ackerbau, ... ein lüderlich lebensart, ... das ihre mit Sauffen durchbringt, wer ... gegen Ehegatten und Kindern ... tyrannisch verfahren oder bösen Kindern ihre Unart und Bosheiten nachsehen, selbige auch zur Arbeit nicht anhalten, ... diese Fehlerhaften sind vorerst in Güte ... zum Fleiss wie auch zu einem anständigen Lebenswandel und Beobachtung ihrer Pflichten anzumahnen. Wenn aber solch wohlgemeint Erinnerung bey selbigen nichts verfangen, ... solchen dem Beambten zu Vorkehrung wirksamer Gegenmittel zu hinterbringen." Bei der Bestellung der Tag- und Nachwachen" heißt es: " ...mit geladenen Gewehren zu versehen". Einen breiten Raum nehmen "die Obliegenheiten ... in Ansehung der Feueranstalten" ein, da sind " ...die Feuerstätten ... in den Häusern oftermahlen und vorab zur Winterzeit durch eigens darzu zu bestellende vorsichtige und verständige Leuth zu beaugscheinigen" und weiters ind die "Feuergerätschaften (nämlich: Spritze, Leitern, Haken und Eimer) ... zu visitieren und probieren." Besonders streng zu überwachen ist die Anschaffung eines "ledernen Eymers", so dass "neu angehende Unterthanen ... nicht eher in die gemein Bürgerschaft an- und aufzunehmen, es haben denn selbige sich nebst einer Flinte eine wohl verwahrte Laterne und ein ledernen Eimer vorher angeschafft und vorgezeiget." Als weitere Besonderheit sei eine Verfügung aus sem Jahre 1776 eingeschaltet, die lautet: "gewärmte Backsteine bey schwerer Strafe nicht in die Betten legen. Sogar der Herr des Gesindes, wenn er dass gewusst hat, soll für den daraus entstehenden Schaden mit dem Seinien haften." Zu den weiteren Pflichten des Schultheisses gehört auch die Prüfung der "privaten Güther-Grenzen", vor allem muss er kontrollieren, ob die "ordentlichen Mähler" erhalten sind ("Mahl"-Steine = Grenzsteine). Ferner muss er "über vorgehende Kauff und Tausch-Händel" berichten, über den "Vieh-Handel" hat er ein besonderes Buch (Protokoll) zu führen (davon sind aus späteren Jahren aus Hahn noch Bruchstücke erhalten). Eingeschäft wird ferner, den "bey Hochzeiten, Kindtaufen und Begräbnissen eingerissenen Missbrauchen" zu steuern.

Anschließend an diese allgemeinen Vorschriften für die Landschultheisse seien aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auch die Ortsvorsteher von Hahn genannt, soweit sie in den vorhandenen Akten und Berichten hervortreten. Da richtet 1745 ein Nocolaus Krieger ein Gesuch an den Durchlachtigst. Fürst ...." um "gnädigste Dimission vom Vorsteheramt". Er schreibt, "dass er infolge Alter höchstdero treugehorsamster Unterthan ... und beynahe  13 Jahr lang ständiger Bürgermeister und Vorsteher ... des Dorfes Hahn und Krankheit ("bey beständig fortwährender elendig-kränkelnder Leibes-Constitution täglich mehr und mehr geschwächt ... überdies mein schweres Gehör und dunkle Augen") zur "ferneren Verrichtung des Vorsteheramtes" außerstande sei; erbittet daher um Entlassung und " ...mit die Personalfreyheit auf die noch notwendigen Tage meines Lebens aus landesväterlich Mildtätigkeit ... zu erteilen geruhen das Amt aber an seinen Sohn Johannes Krieger zu übertragen". Dies alles wird am 05. Mai 1745 bewilligt.

Am 3. September 1759 wird berichtet, dass der Vorsteher zu Hahn, Johannes Krieger verstorben ist und dass als Nachfolger der 64 Jahre alte "Gerichtsmann" Joh. Dörrbaum sowie der 35-jährige Johann Philipp Weiss vorgeschlagen werden. Als Vorsteher wird sodann Weiss "confirmiret". Wie lange dieser das Amt inne hatte, ist nicht bekannt, denn 1766 bittet bereits ein "Vorsteher Johann Philipp Hölzel zu Hahn, ihm sein ältesten Sohn gnädigst zu adjungieren". Als Begründung führt er an, dass er selbst krank ist ("ich habe den vorigen Winter einen FLuss in den Kopf bekommen, ... 18 Wochen lang im Bett zubringen... ") und dass ´sein ältester Sohn, "welcher  sich vorzüglich in dem rechnen und schreiben wohlgeübet hat, seit 2 Jahren verheyrathet und bei mir ist," bereits im Amt geholfen hat.

Der nächste Bericht datiert vom 6. Juni 1785. Er betrifft die "Wiederbesetzung des Vorsteheramtes der Gemeinde Hahn" und bringt "3 subjecte in unterthänigsten Vorschlag".

" ...1. der Gerichtsschöffe Johann Georg Best. 2. Kirchensenior und Gemeindemann Christian Belz, Peter Conrad Krieger". Mit Decret vom 14. Juni 1786 wurde der zuletzt genannte Peter Conrad Krieger der neue Vorsteher. Allerdings waren offensichtlich manche Hahner Bürger damit nicht einverstanden, denn am 1. Februar 1790 wird "supplicirt, womit statt ihres bisherigen Vorstehers Peter Conrad Krieger  ein anderer bestellt werden möge." Die Begründung lautet: "treibt er auch Wirtschaft und weiss hierbei sein Amt gar wohl zu benutzen ...". Daraufhin erfolgte ein "Decretum, ...bisherigen Vorsteher ab- und dagegen ein andern ... zu setzen". Aber erst 1795 ist ein neuer Name überliefert, ein Johann Philipp Weiss als Vorsteher (als Gemeinderäte erschienen Philipp Krieger und Christian Lend). Und schließlich wird am 11. Juli 1880 für die "dasige Vorsteherstelle ... der seither als Sergeant und dermal in Hahn verheiratete Johan Philipp Mehl" vorgeschlagen. Er übernimmt auch das Amt, wie aus einem Gesuch vom 28. Mai 1801 hervorgeht. Dort heißt es: "Vorsteher Mehl zu Hahn bittet unterthänigst, die ihm als Vorsteher zustehende Freyheit vom herrschaftlichen Dienst und Frohnden auf seinen Schwiegervater Christian Lend zu übertragen, da er diese Freiheit "nicht genießen" kann, "da ich noch keine oeconomia separata angefangen habe, sondern mich in ... seinem Haus #aufhalte und in seinem Brot stehe."

Um 1780 wird auch der Personenkreis, der die "persönliche Dienstfreiheit" genießt, genau umschrieben. Es sind dies in erster Linie neben dem Vorsteher, die Beamten, auch Förster, Heimberger und andere. Dort wird vorgeschrieben, dass in den Dienstregistern auch die "Befreiten" aufzunehmen sind und aus welchem Grund sie frei sind. Zu dieser "Personal-Freiheit" sei als Ergänzung ein überliefert Fall von C. Hölzel erwähnt. Hölzel schreibt in seinem Gesuch: "Ich habe das Unglück gehabt, durch einen Auswuchs an der rechten Hand gänzlich gelähmt zu werden, ...diese Lähmung bis jetzt aller angewandten Mittel ohnerachtet nicht zu heilen gewesen. Ich sehe mich daher ausserstandgesetzt, die mir  zugeteilten herrschaftlichen Frohnden zu verrichten ...". Dieser Tatbestand wurde "für wahr" bestätigt und die Antwort lautet: "...von der herrschaftlich Frohnde exclusiv den Jagden auf 6 Jahre befreit."

Aus dem Jahre 1776 datiert die anderweitig überlieferte Schluss-Szene des Geschehens "Eisenhütte  zu Hahn". Das Betriebsleben dieser Eisenhütte aist im Abschnitt "Dieser Hahner Eisenhütte" dargestellt. Dort ist auch das Schicksal der recht kurzlebigen Gerberei, der Nachfolgerin im großen Betriebsgebäude, kurz umrissen. Im Sommer 1776 hat das Amt Wehen in drei öffentlichen Anzeigen Zu Frankfurt/Main verlautbaren lassen, dass am 17. September 1776 die "zu Hahn, eine halbe Stunde von hier und zwo Stunden von Wissbaden gelegenen herrschaftlichen Gebäude, welche von dem vorigen Eigenthümer neu erbauet und zu einer Gerberey eingerichtet woden, hinführo aber allenfalls auch füglich zu einem ander nansehnlichen Gewerck einzurichten Stehen ..." öffentlich versteigert werden sollte. Trotz der verlockenden Beschreibung über Lage, Gebäude und dazu gehörenden Grundstücks ("sämtlich auf einer mit einer Ringmauer umgebenen Hofraith an einem fließendem Wasser") und trotz des Hinweises auf die niedrigen Abgabe und die Zusicherung der Personalfreiheit und Förderung ("... Anlegung allerley nützlicher Manufacturen, wozu man von Obrigkeitswegen möglichst beförderlich sein wird ..."), hat sich laut späterem Bericht "kein Mensch gefunden, welcher auch nur das mindeste Gebott darauf gethan hätt." Soweit aus den unvollständigen Akten in dieser Sache entnommen werden kann, wurden "Hofraith und übrig Güther der Gerbery Hahn" im Laufe des Jahres 1777 einzeln versteigert und verkauft, machdem man das "gerberey Gebäud und zugehörige Gebäude" bereits im Frühjahr "niedergelgt" hatte. Das dabei "abfallend Gehöltz und ander Material" sollte lt. Bericht vom April 1777 "zur Herstellung der Postgebäud an der Hühnerkirche" Verwendung finden. Schließlich erwirbt am 11. August 1777 Peter Conrad Krieger "3 der güther stücker" und "eine Wiess" am "Meentzer Weg" für 111 und 130 fl. und die übrigen Grundstücke gehen lt. Kaufvertrag vom 6. November 1777an die Gemeinde über. Vergleicht man die Bittschreiben des Gerbers Stritter aus den 50er Jahren. dann erscheint es als selbstverständlich, dass 20 Jahre späüter die Werksgebäude - im gegensatz zu den amtlichen Anpreisunen - wirklich nun mehr zum Abbruch reif waren und keinen Käufer fanden. Das Gebäude als Ganzes dagegen wäre sicherlich auch damals für irgendeine Industrieansiedlung sehr günstig gewesen.

Für die Landwirtschaft von hahn sind aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die nachfolgenden Einzelberichte charakteristisch:

  • Eine allmähliche Erweiterung des Kartoffelanbaus, wie er vor allem aus dem "Streit über den Kartoffelzehnt" aus dem Jahre 1764 ersichtlich wird. Allerdings fällt auf, dass 1775 von einer "notwendigen Einschränkung des Kartoffelanbaus" in einem Amtsbericht die Rede ist. 
  • Um die gleiche Zeit wird von der Einführung  des Anbaus von Rotklee berichtet (was auf eine Intensivierung der landwirtschaftlichen schließen lässt.).
  • Zur Pflege des "Vasselviehs" wird 1781 die Erhebung eiener Art Umfrage angeregt; das Vieh aber soll "einen sicheren Mann, etwa einem Hirten, in Verpflegung gegeben werden." Gleichzeitig wird der "Betrieb der 1- und 2-jährigen Stiere" auf den Wieden verboten. Allerdings kam es deswegen wieder zu einem Streit mit den Hofbeständern, wie auch wegen des "Hirtenheu-Fahrens".
  • Vorhandene Akten aus den Jahren 1785 und 1787 melden Einzelheiten über "Kienholz" sowie über das "Streulaub", da in beiden Fällen verschiedenartige Auslegungen im Umlauf waren.
Die Jahre vor und nach 1800 sehen auch im Wehener Grund wiederum viel Kriegsvolk und damit im Zusammenhang stehen vielerlei Schwierigkeiten, Lasten und drückende Not, auch für die Bewohner von Hahn. So werden 1792/93 in erster Linie die "Fourage-Lieferungen" (Anmerkung: Fourage = veraltete militärische Bezeichnung für Pferdefutter) sehr drückend empfunden. In den folgenden vier Jahren wird die "Einquartierung" von "k.u.k." sowie "französischen Truppen" gemeldet, für die außerdem die verschiedensten Dienste verrichtet werden müssen. Eine weitere unangenehme Folge war das Anwachsen der Gemeindeschulden. Während laut amtlicher Aufstellung die Gemeinde Hahn 1778 keine Schulden hatte, sind es 1804 über 6.720 Gulden, wobei vermerkt ist: "einschließlich Kriegsschulden".

Obwohl aus der Zeit um 1800 keine amtlichen statistischen Berichte über die Bevölkerung von Hahn vorhanden siind, lässt sich aus einigen anderen Unterlagen entnehmen, dass die Einwohnerzahl auch inder zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ganz langsam zugenommen hat (hauptsächlich durch gelegentlichen Zugang von auswärts). Desgleichen kann angenommen werden, dass die Zahl der Gebäude größer geworden ist. Jedenfalls sind um diese Zeit bereits einzelne Handwerker sowie eine größere Zahl vn Heppenhauern anzureffen. Selbstverständlich ist die Landwirtschaft weiterhin die wichtigste Ernährungsquelle für die Bevölkerung. Eine "Holzliste" cim 18. Oktober 1806 sind die Namen von über 40 "Holzberechtigten" in Hahn und zwar folgendermaßen gruppiert zu entnehmen: neben dem Schultheiß Philipp Mehler gibt es 8 "Doppelbespannte", 5 "Einfachbespannte", 3 "Müller", 2 "Hofbeständer", 9 "Heppenhauser", 2 "Beysassen", 11 "Aushälter" und 3 Hirten. Leider geht es aus dem vorhandenen Aktenmaterial nicht hervor, wann eigentlich jemand zugezogen ist und sehr selten findet sich ein Hinweis, woher der nach Hahn Zugezogene stammt. Vielfach sind Heiraten zwischen Eingesessenen und Fremden als Grund für den Zuzug anzusehen. Ebenso selten wird der Beruf der neuen Einwohner erwähnt. Nur gelegentlich tauche nderartige Zusätze auf, z. B. ist ein Johann Jacob Beck ein "murarius" (Maurer), ein Simon Sadoni ist Schmied, ein Ignaz Opitz wird als Unteroffizier und ein Johann Philipp Mehl als Sergeant geführt; einmal gibt es einen "bubuleus" (d. h. Ochsenknecht) und in einem Aktenbündel betr. "Laubholen ohne Genehmigung" aus dem Jahre 1790 werden als "Heppenhauer" (vom mittelalterlichen "hepe" = ein Handbeil zum Abhauen dünner Äste; später ist der "Heppenbehager oder Hebehauer" ein Tagelöhner) genannt: Conrad Best, Johann Christian Belz (Beltz), Leonhard Warth und Din. Zimmermann. Um die Jahrhundertwende werden auch ein Schuster und ein Leineweber ausgewiesen. Es stirbt eine "Ludovica, filia legitima Henrici Hemmerich sutoris in Hahn" (legitimierte Tochter des Heinrich Hemmerich, des Schusters in Hahn) und später Joh. Wengl (Wingl?), ein "lintextor" (Leinweber) zu Hahn. Allerdings ist festzustellen, dass manche dieser hier genannten Personen nur ein einziges Mal vorkommen.

Im Anschluss daran ist zu vermerken, dass aus dieser Zeit (letzte Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts) auch schon vereinzelte Berichte und Urkunden über rein familiäre Angelegenheiten überliefert sind. Als Beispiel seien einige Aktenauszüge über die Familie Krieger wiedergegeben:
  • Aus dem "Inventarium und Bethrechnung über das Vermögen des Johann Philipp Krieger" vom 16. Oktober 1795.
Zuerst sind die Liegenschaften aufgezählt und zwar:

Hofraith nebst Plat und Garten, bestehend aus ein halb Haus, halb Scheuer und 1 Stall an der Gass liegend ist 250

-

-





Das von Caspar Belz erkaufte Stammgrundgut ad 17 Morgen, 2 Sodel, 1 Ruthen 957

15

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Das von seinen Eltern ererbte Stammgut lt. Looszettel vom 30. März 1778 besteht aus 6 Morgen 3 Sodel 5 Ruthen 371

7

4





Lt. Looszettel 31. März 1792 1 Morgen 3 Ruthen 8 1/4 55

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Ferner erkauft worden von Caspar Kraft  2 Sodel 6 Ruthen 47

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Desgleichen von Hofbeständer Weiss lt. Kaufbrief v. 11. April 1785 11

5

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Dann heißt es an Vieh, (z. B. "ein altes Pferd mit ganz Anzug zum anspannen 40 Guld., eine alte frischmelkende Kuh mit 1 Kalb - 40 Guld. ..."), an "Fuhren und Geschirr", an "allerlei Hausrath, an Gespinnen, Getuch und Weissgeräth", als letztes: "Barschaft, nach des Mannes Tod befand sich baar vorrätig fl. 130, 11, -", sowie: "Passiva - ans Amt Wehen fl. 229, -, -",

Anschließend heißt es: "Eingebracht Vermögen der verstarb. Ehefrau des Johann Philipp Krieger, von Wingsbach gebürthig, nach Angaben des Vormunds und des Witwers hat die verstorbene Hausfrau  ...  eingebracht in summa 200 fl." Dann wird die Kleidung in allen Einzelheiten angeführt (z. B. "1 schwarz tuchern Mützgen - 5 fl., ein tragetten Rock, ein hausmachend Leinen Kleid - 6 fl., ein streifigt spitzen Mützgen und einen flanellen Rock - 4 fl., ... 1 schwarz kartunern Schürz - 1 fl., eine detto glänzend, eine gedruckt, 1 weissgenäht Halstuch - 1,15 fl., ein rotseidenes - 1 fl., 2 Bindhauben ..., 1 P. neue Schuh mit Schnallen - 1,6 fl., 1 P. alt Schuh, 1 P. blaue Strümpf, ein P. alte schwarze Strümpf, 1 alt Spinnrad; dann folgen "Hemder" und "Bettung" (z. B. "das Ehebett besteht aus ein Federn Oberbett, 1 Federn und 1 Plo (?) Kissen, ein Sprauzug und zwey Bettücher") und zu Schluß "sonstiger Hausrath).     
  • Johann Conrad Krieger'sche Versteigerung vom 27. Januar 1779: dessen "ererbte Väterlichen Güther" fallen an:




Stück fl. alb.







Peter Conrad Krieger und Maria Cath. Kugelstadt 6 70 20







Philipp Heinrich Krieger und Johanette Dor., geb. Ring 3 21 10







Philipp Caspar Belz (Beltz) und Maria Elis., geb. Kolbin 3 10 25







Johann Georg Hartmann und Dor. Christina Baumin 2 12 15







Johann Philipp Conradi und Maria Christ. Hiessin 3 18 10







Christoph Land 5 18 23







Johann Christian Belz (Beltz) 12 142 15







Johann Philipp Hölzel und Maria Elis. Bechtin 5 41 15







Johann Georg Ehrengart  und Maria Rosina geb. Rückerin
2 -







Johannes Ring und Maria Dorothea Flamin 4 19 18






Als weiteres Beispiel für die überaus starke Verstückelung der Feldgüter auch schon zu jenen Zeiten sei aus den vorliegenden Akten herausgegriffen: 28. Oktober 1778 "es verkauft Georg Martin Baum seine erblich Güther durch öffentliche Versteigerung an:
  • Valentin Hermann und Ehefrau Catharina Elisabetha geb. Flamin insgesamt 1 Sod. 20 Ruth. und 5 Sch. für 22 fl. 5 alb. (im Einzelnen heißt es:1 acker, 25 Ruth stößt an die Eysenstrass untig Kriegers Erben; 1 wiess, 20 Ruth. in der Budenweideb an der Bach; 5 R. 10 Sch. untig Marienheck, Casp. Belz); hierauf kommt Monathgeld in simplo 1 u. 18/25 usw.
  • Peter Conrad Krieger und Maria Cath. Kugelstadt
  • Johann Georg Ehrengart und Maria Rosina geb. Rückerin
  • Johannes Ring und Maria Dorothea geb. Flamin
  • Philipp Caspar Belz (Beltz) und Maria Elis, geb. Kolbin
  • Wilhelm Bender und Dorothea geb. Schaussin
  • Johann Georg Best und Maria Cath. geb. Dörrbaum
  • Johann Georg Hartmann und Dr. Christina geb. Baumin
  • Philipp Peter Dörbaum Wittib
  • Johann Philipp Hölzel
Als weiteres Beispiel sei die Vermögensübergabe des Christian Land und seiner Ehefrau zu Hahn am 16. März 1804 auszugsweise abgeschrieben:



Vermögenssumme lt. Übergabeprotokoll 2.429, 33,  -


abzüglich Schulden 1.568, 17,  1


ergibt zur Erbteilung    859, 15,  3


für die beiden Kinder je zu Hälfte geteilt    429, 37,  3


Es erhält nun:
  • die Tochter Dorothea, verheiratet an vorsteher Mehl
    • Liegenschaften: Hofreithe (Wert 300 fl.)
    • Zwey Drittel vom Feldguth (lt. Gütherzettel 27 Morg. 33 R. = 1.099,44 fl.)
    • Mobilien: für fl. 317, 14 usw.
  • der Sohn Johann Chrisitian
    • Ein Drittel vom Feldguth