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Backes_zu_Hahn Die Geschichte der Gemeinde

Hahn im Taunus

von seinen Anfängen bis zur Stadtgründung Taunusstein 1971






Jägerheim Eiserne_Hand Aarstraße












Das 19. Jahrhundert und die Annexion Nassaus durch Preußen

Das 19. Jahrhundert

Aus dem letzten Abschnitt ist klar ersichtlich, dass Hahn zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch ein sehr kleiner Landort war. Dessen Einwohner in der Hauptsache von der Land- und Forstwirtschaft lebten. Da die Stockbücher für die Gemeinde Hahn erst etwa 1810 / 1820 angelegt wurden, kann als halbwegs brauchbare Grundlage für die landwirtschaftlichen Besitzverhältnisse eine "Steuerliste" aus dem Jahre 1804 angesehen werden. Allerdings muss dabei berücksichtigt werden, dass die beiden "Höfe" sowie der "herrschaftliche" Besitz und jener der Gemeinde selbst in dem Verzeichnis fehlen. Eine annähernd richtige Zahl sämtlicher Einwohner von Hahn lässt sich für diesen Zeitraum kaum angeben, doch bildet die erwähnte Steuerliste zusammen mit der Liste der Holzberechtigungen aus dem Jahre 1806 eine Grundlage zur Ermittlung der ansässigen Familien. Es werden nämlich genannt:
  •   8 Doppelbespannte
  •   5 Einfachbespannte
  •   3 Müller
  •   2 Hofbeständer
  •   9 Heppenhauer
  •   2 Beysassen
  • 11 Aushälter
  •   3 Hirten
Wenn in der Steuerliste nur 4 Heppenhauer angeführt sind, so besagt dies nur, dass die Steuervorschreibung an sich mit den Holzrechten nichts zu tun hat. Dagegen sind die 15 Fuhrleute in der Holzliste spezialisiert. Unter Berücksichtigung dieser Abweichungen sowie der Aushälter und der nicht angegebenen Gewerbetreibenden ist mit einer Zahl von insgesamt 40 Familien zu rechnen.

Von einer Reihe dieser Familien lassen sich aus den noch vorhandenen Akten über Erbschaftsangelegenheiten gewisse familiäre und vermögensrechtliche Tatbestände aussagen. Von allgemeinem Interesse sind die Angaben über Hofreiten, die leider seltener anzutreffen sind. Beispielweise heißt es bei der Vermögensübergabe 1801 nach Johann Georg Hartmann an:
  • Sohn Georg Peter
  • Tochter Maria Dor. (verheiratet mit Georg W. Bender)
  • Tochter M. Catharina noch ledig, 34 Jahre alt
"... die ganz Hofraith besteht aus 1 Wohnhaus, Scheuer und Stallung samt Garten genannt Bathasar Garten" (das "gesamt Feldguth " umfasste 18 Morg., 2 S., 3 R., 4 Sch.).

Bei der Erbteilung nach Johann Jacob Bäck (Beck) im Jahre 1814 unter seine 4 Kinder, "seine Ehefrau ging ihm schon vor 18 Jahren in die Ewigkeit voraus", erhält die
  • Tochter Louise, verheiratet an Ohlemacher die "Hofraith  ...  1 Haus und Stall, einerseits der Weg andererseits am Weg".  
Bei Johann Georg Hölzel (1815) heißt es: "Hofraith  ...  1 mit Scheuer und Stallung in Hofbering sub Nr. 3" und "ein weiteres Haus sub Nr. 10 mit Scheuer, Stallung, Hofbering und etwas Garten, so in zweiter Ehe angeschafft"; die Liegenschaften werden ausgewiesen: "von Johann Georg Hölzel zur ersten Ehe eingebracht Morgen 24, 2, 2 Feldgüther (fl. 1.232.,35), die in der ersten Ehe angekauften Güther mit Morg. 5, 2, 15 (fl. 875,50) und die in zweiter Ehe angekauften Güther mit Morg 21, 1, 18 (fl. 1.068,60)".

In der Vermögensübersicht bzw. Übergabe nach Philipp Dörrbaum Witwe (1816) an ihre Kinder
  • Maria Catharina, verheiratet, am Christian Land und
  • Anna Maria, ledig, 18 Jahr
wird die Hofreite wie folgt beschrieben: "Nr. 6, 28 Ruth. und 9 Schuh, 2-stöckig, Wohnhaus mit Scheuer und Stallung  ...  550 fl".

Jedenfalls ist daraus zu ersehen, dass es damals bereits eine Nummerierung der Hofreiten und Gebäude gegeben hat. Ein Verzeichnis ist leider nicht überliefert.

Das Leben der Einwohner von Hahn wurde im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts vor allem von 2 Ereignissen aufgerüttelt:
  • von den verschiedenen Kriegswirren
Von gelegentlichen Einquartierungen, Dienst- und vor allem "Fourage"-Leistungen abgesehen, häufen sich für die Gemeinde die Kriegslasten in Form der Schulden. Von 1805 an weist Hahn eine steigende Schuldenlast auf, von der es ausdrücklich heißt, "einschließlich Kriegsschulden". 1805 sind es 6.723 Gulden, die mit 5 % zu verzinsen sind. Im folgenden Jahr muss die Gemeinde einen zusätzlichen Holzeinschlag vornehmen, um die Zinsen und die Tilgungsrate aufbringen zu können. 1809 werden 6.562 Gulden "an Capital" und 232 Gulden "an Interessenten" ausgewiesen.                                                                                                     
                                                 
  • von der Aufhebung des Ritterstiftes Bleidenstadt und der Säkularisation des "Klosterhofes" zu Hahn
Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Ritterstiftes zu Bleidenstadt stehen aber nicht nur die Veränderungen in den Besitzverhältnissen innerhalb der Gemarkung Hahn, auch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht ergibt sich für den Ort eine Veränderung. Es wird nämlich dem "Ortsvorgesetzten in Hahn Johann Philipp Mehl" (ähnlich in Wingsbach und Seitzenhahn im Jahre 1804 der "Schultheiß"-Charakter verliehen (wörtlich wird gesagt: "für ihn und sein Nachfolger das Prädikat als Schultheiß beizulegen"). Vorher waren nämlich die drei Gemeinden Hahn, Wingsbach und Seitzenhahn "dem Schultheiß zu Bleidenstadt subordiniert." 

Selbstverständlich hatte die Säkularisation des alten "Klosterhofes" die gesamte Einwohnerschaft in Erregung gebracht, wenngleich die eingetretenen Besitzveränderungen zunächst nur sehr wenige Einwohner unmittelbar berührten (Rechtsnachfolger wurden die Grafen v. Nassau. Der bisherige Hof-"Beständer", das ist der Pächter, blieb aber vorläufig der Verwalter. Dagegen hatte der plötzliche Ausfall der "herrschaftlichen Gewalt" des Ritterstifts, vor allem das Aufhören der Ansprüche auf Zehnte und Dienstleistungen sowie der weitergehende Waldnutzungsrechte, wesentliche Veränderungen und Unklarheiten für fast alle Einwohner von Hahn zur Folge. Wie leicht einzusehen, war die Neuordnung der komplizierten Rechtsverhältnisse durch die "Landesherren" nicht ganz reibungslos möglich. Außerdem dauerte sie viele Jahre, so dass sie zeitlich auch mit vielen einschneidenden Änderungen des öffentlichen Rechts in Land und Reich zusammenfiel. So brachte das Jahr 1806 die Aufhebung der Leibeigenschaft und 1812 die Aufhebung der alten Fronden und Dienste, wodurch eine Neuregelung des gesamten Abgabewesens notwendig geworden war. Als Beispiel für die verschiedene Auslegung der neuen Rechtslage seien die verschiedenen Streitereien über die "Holzberechtigungen" erwähnt. Da ist z. B. in einem gemeinsamen Schreiben der Gemeinden Bleidenstadt, Hahn und Seitzenhahn vom 21. Mai 1805 wörtlich zu lesen: "... bitten unterthänigst, ihnen nicht mehr Fronden aufzubürden, als sie unter ihrer vorigen Herrschaft zu leisten verbunden waren" (es handelte sich um "Waldfronden", später um "extra Clafterholzfahrten", um Befreiung von "Waldkulturfronden" und dergleichen).

In den Akten des Amtes Wehen betreffs "Die Aufhebung der Leibeigenschaft" (1806) findet sich ein Bericht, in dem es wörtlich heißt, dass Hahn zu jenen Orten zählt, die "mit dem Leibeigenschaftsnexus behaftet sind", anschließend wird die "Manumissionsgebühr" (Freilassungsgebühr, auch "Abkauf" genannt) von Hahn, "in anno 1799 mit 81 fl." und 1803 mit 158 fl. 45 kr. angegeben.

Als ein Ergebnis aller dieser Ereignisse vom Beginn des 19. Jahrhunderts, als weitere Ergänzung ist auch der Abverkauf der Specht'schen Güter anzuführen, ergibt sich die Tatsache, dass man auch in Hahn immer mehr Brach- und Weideland unter den Pflug nahm und den Ackerbau intensivierte. Inzwischen war auch der Kartoffelanbau üblich geworden und 1811 wurde ein Rescript betr. "Einschränkung der Weidgerechtigkeit "in spe" die das Schafhalten der Schäfer" verlautbart. 

Das Jahr 1812 brachte neben der Aufhebung der alten Abgaben und Fronden eine gewisse Selbstverwaltung der Gemeinden und damit im Zusammenhang die Verpflichtung der Gemeindeverwaltungen zur Aufstellung einer Haushaltsrechnung (Budget). Zufällig ist das "Budget der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Hahn für das Jahr 1812" überliefert. Es ist  recht aufschlussreich und sei deshalb in seinen wichtigsten Posten wiedergegeben.

Die Gesamteinnahmen werden mit 823 Gulden und 10 Kreuzern veranschlagt. Im Einzelnen sind dies:



1.   Rückständige Einnahmen (d. s. Reste aus dem Vorjahr)








179, 54, 2




2.   Steuer-Einnahmen - insgesamt








399, 24, 2




      - Grundsteuer (Simplum)




51, 6, 2 dreifach







      - Waldsteuer (Simplum)




35, 58, - dreifach







      - Gewerbesteuer (Simplum)




22, 5, - dreifach







3.   Erlös aus verkauftem Holz








158, 51, -




4.   dann folgen kleinere Posten, z. B.:
















      - Erlös aus dem Pferch








4, - -




      - Polizeistrafen








1, - -




5.   Auf die Gesamteinnahmen fehlen sodann genau 80 Gulden, die nun
      als noch als "aufgenommenes Capital" (also Darlehen) eingesetzt sind.

































Die Ausgaben sind mit 823 Gulden eingesetzt, also gleich den Einnahmen; daher formell ausgeglichener Haushalt.
Die weitaus größte Last unter den Ausgaben sind die "Zinszahlungen": es heißt


1.   rückständige Interessen
































262, 30, -








2.   laufende Interessen
































139, 32, -







Dann folgen die Steuern:



1.  Grundsteuer                  





































    2, 11,  1










2.  Waldsteuer





































179, 50, -










Da die Einnahmen aus der Waldsteuer genauso groß sind, bedeutet dies, dass die Gemeinde der einzige Waldbesitzer in der damaligen Gemarkung  war.

Im Zusammenhang stehen die Aufwendungen für den Wald:


1.   Samen und Kulturen


































 61, 48, -









2.   Holzhauerlohn


































 19, 50, -









3.   Forstgebühren


































 10, - -









4.   Waldschütze


































   4, - -









5.   Forstmeister


































   1, 30, -









6.   Forstjäger


































   8, - -








Weiter sind ausgewiesen:


1.   "Diäten" für den Schultheiß




































 30,    -      












2.   "Diäten" für den Vorsteher




































 14, 30, -












3.   "Diäten" für den Gerichtsschöffen




































 17, - -












4.   "Diäten" für den Rechnungsprüfer




































   6,  3, -












5.   Bürokraft




































   4, - -












6.   Uhrsteller




































   1, - -












7.   Hebamme




































    - 20, -












8.   Feuerlöschwesen




































   4, - -












9.   Unvorhergesehenes




































  30, - -











Der Schuldenstand ist mit  7.121,35 Gulden angegeben.

Im Zusammenhang mit diesem Haushaltsplan steht ein Schreiben des damaligen Schultheiß Mehl vom 8. Januar 1813, dass für das Jahr 1813 mit "vier Simplo" zu rechnen ist (d. h. der vierfache Steuermessbetrag soll gezahlt werden.), "da man nicht weiss  ...  wie es mit dem herrschaftlichen Hof und Wiess in Hahn gehalten wird, ob solche herbeigezogen werden dürfen." 

Zu Vergleichszwecken über die Kaufkraft des Guldens seien einige Preise aus der Zeit um 1810 beigefügt. Es kostete
  • 1 Malter Korn = fl. 5,20
  • Weizen = fl. 6,30
  • Hafer = fl. 2,30
  • 1 Pfund Schweinefleisch = 11 Kreuzer
  • 27 Lot Brot = 2 Kreuzer
Ein Tagelöhner erhielt einen Lohn von 10 bis 15 Kreuzer (und die Kost),

Der Posten der Haushaltsrechnung "Gewerbesteuer" ist besonders auffallend, da in den (leider unvollständigen) amtlichen Unterlagen die Gewerbetreibenden selbst nicht genannt sind. Wie aber bereits ausgeführt wurde, gab es damals in Hahn neben den Müllern schon verschiedene Handwerker und "Wirte". Namentlich zusammengestellt finden sich erst in Listen aus den Jahren 1830 bis 1850; allerdings ist in einzelnen Fällen die Jahreszahl 1819 beigefügt (d. h. sie waren bereits damals tätig) und zwar:
  • 1 Schneider
    • Theodor Haas
  • 3 Leineweber
    • Chr. Jung
    • Fr. Schäfer
    • Conrad Craft
  • 1 Maurer
    • Simon Friedrich  
  • 1 Schuhmacher
    • Heinrich Hemmrich
  • 1 Schmied
    • Joh. Thiel
  • 2 Müller
Dazu kamen nachweisbar:
  • 1821 der Schuhmacher Joh. Salat
  • 1822 der Leineweber J. G. Kraft
  • 1824 der Metzger Chr. Jung
  • 1827 der Schneider Ph. J. Brühl, der Schuster C. Nicolai, der Müller J. G. Hermann
  • 1828 die Leineweber Donecker Ph. J. Schmidt
  • 1833 der Schmied J. Ph. Alexi
Als "Wirte" werden 1832 genannt:
  • Andreas Wengel
  • Schultheiß Kraft
  • J. Salat.

Als weitere Zugänge sind in der Liste der Gewerbetreibenden bis 1850 überliefert:
  • 1837     Philipp Christian Belz, Schneidermeister
  • 1843     Philipp Schauss, Schuhmachermeister
  • 1845     Christian Land, Leineweber
  • 1849     Wilhelm Land, Leinewebermeister
  • 1850     Johann Georg Hermann, Müller

Wie lange Mehl Schultheiß in Hahn war, ist aus den vorhandenen Akten nicht zu ersehen. Jedenfalls unterschreibt 1828 bereits ein Schultheiß einen Bericht betr. "Zusicherung der Postpferde zu Frohnfahrten für Gemeindezwecke" sowie zur Frage der Spanndienste von "solchen in hiesiger Gemeinde, welche auf ihre Gewerbe ein Fuhr erhalten."

Mit Beginn der Zwanzigerjahre werden schon die Stockbücher und "Spezialkataster" für die Gemarkung Hahn geführt. Allerdings muss beachtet werden, dass der "Flächengehalt im örtlichen Feldmaß ausgedrückt" ist: 1 Morgen gleich 160 Ruthen und "100 örtl. Morgen enthalten im Normalmaß 144 Morgen". Die "landesherrliche Domäne" weist vor 1830 aus: 83 Morgen, 8 Ruthen und 12 Schuh gleichgesetzt "Capital 1.586 und Grundsteuer 6, 36, 2"

Vom 14. Juli 1830 ist ein "Versteigerungsprotokoll" (unterschrieben von Schultheiß Kraft) überliefert, dass der Schätzwerte wegen Interesse verdient. Es werden der "Witwe Kilb" amtlich "taxiert": 1 Kuh = 36 fl., ein "Haufen Bett-Tücher" = 10 fl. und eine eichene Kiste = 4 fl. Diese Preise müssen wohl zu hoch gewesen sein, denn die Versteigerung "wird geschlossen, da kein Steigliebhaber erschien."

Für 1840 (?) muss es im Lande eine Volkszählung gegeben haben, deren Ergebnisse von C. D. Vogel in seinem Geschichtswerk veröffentlicht wurden. Nach  dieser Tabelle gab es in Hahn
  • 40 Häuser und 61 Familien mit 224 Einwohnern, davon 178 evang. und 45 kath. 
Das Flächenmaß der Gemarkung wird mit 2.821 Morgen angeführt. Damit wird zum ersten Mal das Ergebnis der Gemarkungsvermessungen nach der neuen Katastereinführung bekannt. Leider fehlen die einzelnen Unterlagen (das Gesamtmaß stimmt jedoch ungefähr mit dem von 1850 überein).

Der in der Tabelle ausgewiesene Bevölkerungszuwachs betrifft in der Hauptsache die Berufsgruppe der Gewerbetreibenden, wie bereits oben nachgewiesen wurde. Leider sagen auch die für bestimmte Jahre vorhandenen Aufzeichnungen über die "Aufnahme als Bürger" von Hahn nichts über den Beruf. So werden laut "acta generalia" z. B. als "Bürger in Hahn" aufgenommen:
  • 1823   Johann Salat
  • 1837   Johann Philipp Frankenbach
  • 1839   Jacob Hemmerich, Jacob Kadesch und Johann Georg Hermann
  • 1842   Johann Schäfer und Andreas Friedrich
  • 1844   Johann Wittlich und Philipp Schauss
Eine amtliche Erhebung aus dem Jahre 1850 über die Gewerbetreibenden ergibt für die Zeit 1841 bis 1850 einen Zugang von 11 Handwerkern, darunter auch eine "Wirtschaftskonzession" des Lorenz Weigel, dessen Eltern von 1832 bis 1845 eine "Wirtschaft, Herberge und Schlafstätte" betrieben haben.

1840 beginnt die allgemeine Zehntablösung. Im Jahre 1841 und 1843 wurde der "Weg nach Bleidenstadt ("Bleischter Weg"; heute Straße "Zum Schwimmbad") erweitert, wie aus einer Antwort der Gemeinde Hahn aus einem Bericht der Rechnungskammer vom 14. März 1853 hervorgeht, demzufolge ein von der Kammer beanstandeter Betrag von 63 fl. 10 kr. für diesen Zweck verwendet worden sei (auch der Revisionsbericht für 1852 enthält die Worte: "wieder sehr oberflächlich aufgestellt").

1844/45 wurde das "Backhaus  ...  repariert" und ein neuer Backofen aufgestellt. In den folgenden Jahren wird der Erhaltung der Wege mehr Gewicht beigemessen. Der Grund war die Errichtung der "Chaussee" (die heutige Bundesstraße 54) von Wiesbaden nach Hahn und Bad Schwalbach (das bis 1929 Langenschwalbach hieß), die in den Jahren 1852 bis 1856 fertig gestellt wurde. Durch diesen Straßenzug, der bald darauf nach der anderen Richtung über Wehen und Neuhof nach Idstein erweitert wurde, kam es zu einer ganz neuen Verkehrserschließung, die sich für die weitere Entwicklung des Ortes Hahn ganz entscheidend auswirken sollte. Bereits während des Baues dieser Straße zeichnet sich der Plan ab, den Ort zu einer Verkehrsader hin zu erweitern. Dies beweist unter anderem auch der erste überlieferte "Situationsplan über die Anlage einer Baulinie im Ortsbering zu Hahn", der aus dem Jahre 1858 stammt und hier als kleine Skizze für sich sprechen soll.

Den Bauplatz an der Einmündung der nunmehr verlängerten Ortsstraße in die neue "Chaussee" (jetzt Aarstraße) erwirbt Johann Georg Bierod Witwe aus Neuhof zur Errichtung einer Gaststätte mit Herberge (wörtlich heißt es: "an der Chaussee bei Hahn")

Doch sollte der alte Ortsteil nicht zu kurz kommen. Am 14. Januar 1857 legt die Gemeinde Hahn (Bürgermeister Land) beim Amt Wehen ein Gesuch vor, einen "Extranen Holznachhieb im District Stelzer" zu bewilligen, da die Gemeinde mit den so gewonnenen Mitteln die "Ausführung einer Brunnenleitung" finanzieren will. Diese Leitung soll durch die Ortsstraße von Norden nach Süden bis an das "Gemeinde-Back- und Rathaus" errichtet werden, "... um Wasser zum Trinken und Kochen  ...  zu erhalten" und um " ...zur Winterszeit das Wasser und Eis von der Ortsstraße zu bringen" (so "bereits vor 3 Jahren beschlossen"). Zur Instandsetzung der Ortsstraße musste im Jahre 1858 jeder Bürger 2 Karren "Feldsteine sammeln" und "die Befuhrten" mussten sie zuführen. Die Ausbesserung wurde in zwei Abschnitten vorgenommen, zuerst "vom Dorfbrunnen bis an das Hofhaus" und dann "vom Dorfbrunnen bis an die Lauterbach". Höchstwahrscheinlich ist diese Herrichtung der Ortsstraße in Zusammenhang zu bringen mit der Anlage einer "Straße von Hahn nach Wingsbach, Hennethal bis zur Michelbacher Gemarkung", für die ein Kostenvoranschlag vom 7. Dezember 1856 vorliegt. Demzufolge sollen in der Gemarkung Hahn 1.047 Ruten in Anspruch genommen werden, von denen aber 692 "gratis" zur Verfügung stehen, nämlich 663 Ruten Wald und 24 Ruten sind Gemeindeeigentum und 5 Ruten "gratis abgegeben von A. Schmidt".

Die Erfüllung größerer öffentlicher Arbeiten und Aufgaben hatte aber eine Erhöhung der geforderten Steuern zur Folge und für das Jahr 1856/1857 wurde vom Bürgermeister Land " viereinhalb" Simplo vorgeschlagen. Dagegen wurde von 31 "Bürgern von Hahn" beim "Herzoglichen Amt zu Wehen" Einspruch erhoben (Das Gesuch mit allen Unterlagen ist noch vorhanden. Es weist 31 Unterschriften auf.). Als Begründung für die "Dispensation von Erhebung von 4 1/2 Simplo" wird gesagt, dass diese Steuererhöhung "einerseits unnötig und andrerseits sehr erdrückend" sei. Im einzelnen wird sodann ausgeführt, dass
  • die Gemeinde schuldenfrei ist
  • dass sie "bereits 3 Capitalien ausgeliehen hat" und überdies "6.200 Gulden zu sonstigen ausgaben vorrätig hat"
  • die geistesschwache N. Pfennig ist "vor kurzer Zeit gestorben und damit somit die Auslagen erloschen" (nämlich die Unterbringungskosten in einer Irrenanstalt von jährlich 100 fl.)
  • die Gemeinde im Vergleich zu den Nachbargemeinden nur unbedeutende Ausgaben für Arme habe
  • sämtliche Vicinalwegebauten auf Fronde gefertigt werden, um unsere Gemeindekasse zu schonen
  • der Hauptgrund aber sind die Gemarkungsvermessungskosten: " ... müssen wir aus eigenen Mitteln wenigstens 673 Gulden bezahlen"

Unterschrieben ist das Gesuch von Schauss, Georg Hölzel, Joh. Mehler, Jacob Ohlemacher, Jacob Frankenbach, J. Kadesch, Peter Döringer, Georg Philipp Brühl, J. G. Herrmann, Peter Kilb, J. G. Donecker, Adam Donecker, Karl Wittlich, C. Ph. Bücher, Andreas Schmidt, Bern. Hermann, Johann Philipp Best II., Georg Bücher, G. Wett (?), Lorenz Wengel, Peter und Georg Schuster, Joh. Ph. Hölzel Witwe, Johann Wittnich, Augsut Knapp, Johann Philipp Witt, Leonhard Mehl, Philipp Rücker, Johannes Ernst und Kraft.

Die Erledigung dieses Gesuchs war der folgende Brief an den Bürgermeister Land: "... das rubrizierte Gesuch liefert den Beweis, dass die Gesuchsteller mit dem Sachverhalt der Gemeinde ganz und gar nicht bekannt sind. Ich weise Sie an, sämtliche Gemeindebürger im Rathaussaal zu versammeln und ihnen nachstehende Verfügung bekanntzugeben:

"Die rückständigen Steuern für 56 müssen binnen drei Tagen bezahlt werden, widrigenfalls ich gegen jeden Steuerpflichtigen  ...  eine Strafe von 3 Gulden oder 3 Tage Gefängnis erkennen werde ..."

Aus dem Jahre 1858 liegt auch ein Verzeichnis der "Hofreithen von Hahn" vor und 1861wurden die Eintragungen in ein "Lagerbuch über die Gemarkung der Gemeinde Hahn" abgeschlossen. Ein Auszug davon soll mit einer Planskizze (Lagerbuch 1861) die damaligen Verhältnisse veranschaulichen.














Kartennummer      Name













1 Andr. Schmidt













2 Philipp Schauss













3 und 7 Gemeinde Hahn













4 und 6 Ph. Brühl und Ehefrau J. Brühl, geb. Zeiger














5 Witwe Kreckel, geb. Frankenbach













8 Gottfried Fischer













9 und 10 Ph. Jung  aus Bleidenstadt













11 Witwe Gies, geb. Ohlemacher













12 August Knapp und Ehefrau geb. Capito













13 Philipp Best













14 Johann Philipp Witt













17 und 18 Johann Georg Hölzel













19 Jacob Kadesch













20 Capito













21 Johann Wittnich













22 Philipp Land













25 Georg Land und Ehefrau, geb. Best













26 Philipp Donecker













27 Johann Philipp Hölzel













28 David Best













29 Adam Best













30 Erben des G. Strassheim













31 Peter Kilb













57 Leonhard Herrmann













58 Georg Herrmann













63 und 64 Phlipp Bücher













65 Jacob Donecker













68 Jacob Ohlemacher













70 herzogliche Domäne













71 Leonhard Mehl.













72 Georg Schuster













73 Wilhelm Kremmer













74 Jacob Frankenbach













75 Georg Philipp Brühl













76 Lorenz Wengel













81 Joh. Mehler













83 Johann Georg Bierod, Witwe













84 Johannes  Ernst













91 Johannes Schäfer













92 Peter Döringer













93 Frankenbach. Ehefrau Ph.













94 Witwe Georg Kraft













95 Ohlemacher


Die Anlage der vorgenannten Verzeichnisse und Bücher haben eine lange Vorgeschichte. Bereits am 14. Oktober 1852 wurde von den "Gutsbesitzern der Gemarkung Hahn" die "Vermessung der Gemarkung" durch den Geometer Balzer aus Wiesbaden in Anwesenheit des Amtmannes Vorhauser protokollarisch beschlossen (als Vertreter der Gemeinde haben unterschrieben: Bürgermeister Schmidt, Gemeinderäte Schauss, Hölzel, Land und Frankenbach). Als "Gemarkungs-Gehalt", d. h. Ausmaß der Äcker und Wiesen wurden rund 740 Morgen genannt, wovon 96 Morgen Eigentum der Gemeinde und übaer 102 Morgen Eigentum der herzoglichen Domäne waren. Mit der Vermessung sollte Hand in Hand auch eine Güterschätzung durchgeführt werden (Schätzer war zuerst Philipp Land, der 1854 zurücktrat, an seine Stelle wurde Friedrich Capito gewählt). Ferner wurde damals auch schon eine "Consolidierung der Wiesen" und an ein "Verebnen der Aar" (also eine gewisse Güter-"Regulierung") für zweckmäßig erachtet. Die Gesamtkosten dieser langjährigen Arbeiten betrugen über 4.824 Gulden (lt. Endabrechnung vom 25. Juli 1865. Insgesamt wurden 1.143 Morgen 98 Ruten vermessen. Kosten pro Morgen fl. 4,13. Eine eigene "Güterregulierungskasse" wurde von dem Vermessungsrechner Adam Best geführt.

Aus der Mitte des 19. Jahrhunderts sind auch so manche alten Akten und Schriftstücke überliefert, die den beruf oder das Fortkommen einzelner Einwohner von Hahn betreffen. Bloß um die damaligen Verhältnisse zu charakterisieren, seien einzelne Auszüge wiedergegeben:
  • Die "Aufnahme der Bürger" erreichen im Jahre
    • 1847     Andreas Schmidt, Johann Philipp Land und Joh. Strassheim
    • 1850     Simon Hemmrich und Joh. K. Limbarth
    • 1851     Johann Philipp Donecker
    • 1852     Jacob Ohlemacher und Johann Philipp Best II..
    • 1855     Johann Philipp Witt und Carl Wittnich
  • 1857 wird ein Ansuchen des Lorenz Wengel um Erteilung einer "Wirtschafts-Konzession" zunächst abschlägig bescheiden, aber 1858 doch noch bewilligt, da er als Begründung angeben kann, dass seine "Eltern 1832 bis 1845  ...  eine Wirtschaft , auch Herberge und Schlafstätte" betrieben haben (der Vater war gestorben). Bis zum Schluss gehörte die Gaststätte "zum grünen Baum" der Familie Eisenmenger. Im gleichen Jahr 1858 erhält Leonard Hermann ("  ...  ist Bauer mit 5 Kindern,  ... Local ist geeignet  ...") eine "Wirtschaftskonzession" auf dem Hause Nr. 1 Wiesbadener Straße. Ihm folgt 1874 sein Sohn Philipp und 1884 dessen Witwe (die Gaststätte existiert nicht mehr). Die heutige Gaststätte "Zum Taunus" wurde 1859 der Witwe Georg Bierod aus Neuhof bewilligt, ihr folgt 1869 ihr Schwiegersohn Johann Fein. Ab 1880 ist Philipp Ohlemacher Pächter der Gaststätte. Dagegen ist der Gasthof "Zur Sonne", 1863 dem Georg Best bewilligt, bis Mitte des 20. Jahrhundert im Besitz der gleichen Familie.
  • Ein Gesuch des Georg Brühl und Bierod aus dem Jahre 1852 um Erlaubnis zum "Backsteinbrennen" im Mühlfeld wird abgelehnt. da "die Viehweide beschränkt" sei. In diesem Zusammenhang erfährt man, dass es eine "Gemeindekaut" gegeben hat, die "den erforderlichen Lehm zum Backsteinbrennen" geliefert hat. 
  • Im Jahre 1860 langte bei der Gemeinde Hahn ein Gesuch eines Daniel Donecker aus Wehen ein "...  um Gestattung der Anlage einer Wollspinnerei und Walkmühle am Lauterbach". Donecker führte aus, dass er zum "Betreiben seiner Tuchmacherei" unbedingt eine Walkmühle benötige. Welche wirtschaftlichen Vorteile er mit der geplanten Betriebskombination erreichen könnte, veranschaulicht er durch die ausführliche Darstellung, dass er "auch Ware ins Ausland, vor allem nach Bayern, senden müsse, um sie dort walken zu lassen". Dieses Ansuchen muss die Gemüter der Besitzer der Wiesengrundstücke am Lauterbach und des Gemeinderates überaus erregt haben, denn es kam offenbar zu sehr langwierigen Beratungen und Auseinandersetzungen, deren Ergebnis ein unbeugsamer Einspruch der Wiesenbesitzer gegen die Errichtung dieser "Spinnerei mit Walkmühle" war. Denn in dem ablehnenden Schreiben der Gemeinde Hahn heißt es wörtlich, dass das "Wasser des Lauterbach in keinem Fall" genüge, um "sowohl das Werk zu betreiben als auch die Wiesen zu bewässern".
  • In den 60-er Jahren des vorletzten Jahrhunderts wurde in Hahn verhältnismäßig sehr viel gebaut. So sind z. B. als Bauherren aufgetreten:
    • 1862 Johann Georg Best (heutige Gaststätte zur Sonne) und Philipp Schaab
    • 1863 W. Bierod, Philipp Kugelstadt und Johann Georg Becht
    • 1884 Erschließung einer "neuen Brücke" unter Leitung der Hochbau-Inspektion Eltville im südlichen Ortsbering bis zu Aarstraße.

Diese neue Baulinie, die heutige obere Bahnhofstraße, schaffte eine Parallele zur Verlängerung der Ortsstraße bis zur "Chaussee" (jetzt: Wiesbadener Straße) mit der deutlichen Absicht zur Erweiterung des Ortsberinges in der Richtung Aarstraße. Tatsächlich lag damals die Kreuzung Aarstraße mit der Ortsstraße "außerhalb von Hahn", wie es z. B. in dem Ansuchen von Johann Georg Bierod (1858) und Johann Georg Best (1862) heißt, als sie die Zuweisung es Bauplatzes erbaten, um hier "bei Hahn" eine Gaststätte zu errichten. Beide Gesuchsteller betonen, dass ihre Betriebe wegen der großen Entfernung vom "Ort Hahn" den dort befindlichen Wirten keine Konkurrenz machen werden. Heute aber liegen diese beiden Gaststätten ("Sonne" und "Taunus") sozusagen im Zentrum von Hahn.

Aus dem Jahre 1864 liegt eine ausführliche Liste der Einwohner von Hahn vor. Sie lautet:

Hausnummer Hausbesitzer die im Haus gezählten Personen
unter 14 Jahren über 14 Jahren insgesamt
m. w. m. w.
  1 Adam Best - 1 3 1   5
  2 Andreas Schmidt 1 1 2 2   6
  3 Philipp Schauss 2 3 4 1 10
  4 Jacob Maurer 1 1 1 1   4
  5 Philipp Best II,. - 1 3 1   5
  6 Philipp Hofmann - 2 2 3   7
  7 Philipp Ernst 2 1 1 1   5
  8 Jacob Hemmrich 1 2 1 1   5
  9 Kugelstadt 4 - 4 4 12
10 August Knapp 5 2 2 4 13
11 Georg Donecker - 1 2 2   5
12 Georg Land 1 2 3 2   8
13 Friedrich Witt - - 1 1   2
14 Leonard Hermann - - 2 2   4
15 Wilhelm Kraft - - - 1   1
16 Peter Donecker 3 - 1 4   8
17 Philipp Bücher 1 3 2 2   8
18 Johannes Mehler - 1 4 2   7
19 Georg Brühl 1 3 2 2   8
20 Philipp Rücker 6 2 2 2 12
21 Wilh. Giese 1 1 1 3   6
22 Wittlich, Carl 2 1 1 1   5
23 Wengel, Lorenz 2 - 1 1   4
24 Döringer, Peter 2 - 4 1   7
25 Frankenbach, Phil. 2 1 2 3   8
26 Wittnich, Joh. - 1 3 3   7
27 Donecker, Phil. 2 6 2 3 13
28 Schäfer, Louise - 1 - 1   2
29 Brühl, Jacob - - 1 1   2
30 Schäfer, Joh. 4 - 1 3   8
31 Frankenbach, Jacob - - 2 1   3
32 Kadesch, Jacob. II. 1 1 1 2   5
33 Capito, Friedrich 3 1 3 4 11
34 Kadesch, Jacob I. - 1 2 1   4
35 Hölzel, Georg 1 3 2 2   8
36 Krämer, Wilh. 3 - 2 1   6
37 Limbart, Phil. 3 2 2 1   8
38 Land, Phil. 1 2 2 2   7
39 Kilb, Peter - 2 1 3   6
40 Hölzel, Phil. 1 1 2 3   7
41 Ohlemacher, Jacob 1 - 1 2   4
42 Bierod, W - - 1 3   4
43 Best, Georg 1 - 1 2   4
44 Schaab, Phil. 1 1 1 1   4
45 Ernst, Joh. - - 3 1   4
46 Jung, Phil. 1 1 2 2   6
47 Hölzel, Phil. 3 1 2 2   8
48 Witt, Phil. - 1 3 2   6
49 Hermann, Georg 1 3 3 3 10

Insgesamt gab es also in 49 Hausnummern 312 Einwohner (95 männliche und 96 weibliche Einwohner), davon 121 Kinder unter 14 Jahren (64 Knaben und 57 Mädchen).

Anschließend werden noch die Ergebnisse einer Viehzählung aus dieser Zeit angeführt
  •     7 Pferde
  •     1 Zuchtbulle
  •   22 Zuchtochsen
  •     9 Jungstiere
  •   10 Zugkühe
  •   80 Stallkühe
  •   37 Kälber
  •     2 Widder
  • 200 Mutterschafe
  •   40 Hammel
  •   60 Schweine
  •   20 Ziegen
  •   40 Bienenstöcke

Die damals gültigen können dem "Viehhandelnden Protokoll" der Gemeinde Hahn entnommen werden:
  • 1863 kostete
    • 1 "Rind, Farbe roth mit stehenden Hörnern"     40 Gulden
    • 1 "Stier roth"     55 Gulden
    • 1 "Wallachpferd, dunkelbraun"     126 Gulden
  • 1866 kostete
    • 1 "Rind, Farbe roth mit stehenden Hörnern"     80 Gulden
    • 1 "Paar Ochsen"     189 Gulden

Übrigens wurde seitens der Gemeinde an der Tradition der Förderung der Viehzucht festgehalten. So wird z. B. auf Kosten der Gemeinde "die gross Viehklistierspritz" repariert.

Am 1. September 1865 wird von der Landesregierung der Beschluss der Gemeinde - Bürgermeister war damals der Landwirt Land und zwar vom 1. Januar 1858 und 31. Januar 1870 - auf Errichtung einer eigenen Schule bewilligt und 1867 das neue Schulhaus eingeweiht.

Hahn wächst nun langsam aber stetig und die Volkszählung aus dem Jahre 1870/19872 registriert bereits 81 Familien mit 333 Köpfen und drei Jahre später werden 58 Häuser gezählt. Dem Bürgermeister Land folgte im Februar 1870 im Amt der Landwirt Bücher bis zum 30. September 1875 und anschließend bis zum 4. Oktober 1887 der Landwirt Groß.

Die kriegerischen Ereignisse der Jahre 1865/1866 und 1870/1871 brachten auch für Hahn Durchmärsche und 1870 auch Einquartierung von Mannschaften. Am 28. August 1865 wurde der Beschluss gefasst, dass "Gepäck des Militärs  ...  auf der Fronde" zu fahren. Auch 1870 wurden die Pferdebesitzer als Fuhrleute "zu Kriegsdiensten" herangezogen, wobei die Gemeindekasse bei "Kriegsfahrten für 2 Pferde pro Tag 4 Thaler" vergüten musste.

Aus den Akten des Jahres 1870 ist noch von besonderem Interesse eine "Gemeinde-Rechnung für 1869/1869". Unter anderem wird dort zunächst ausgewiesen, dass der Gemeindewald ein Ausmaß von 722 Morgen 47 Ruten und 18 Schuh hatte und einen Bruttoerlös von insgesamt rund 670 Talern eingebracht hat. Die Gemeindesteuern waren mit 60 % der Messbeträge festgesetzt und Hebeliste schließt mit einer Summe von Tal. 335, 19, 6. Als gewerbesteuerpflichtig sind genannt.
  • Philipp Best
  • Johann Georg Best
  • Georg Bierod
  • Philipp Donecker
  • Peter Döringer
  • Carl Gros
  • Georg Hermann
  • Leonhard Hermann
  • Ferdinand Mehler
  • August Kanpp
  • Andreas Schmidt
  • Lorenz Wengel

Die "Hundetaxe" steht mit einem Ergebnis von Tal. 16, 22, 10 zu Buche und als Schulgeld sind von 70 Kindern Tal. 30, 18, 9. Recht aufschlussreich ist schließlich eine "Rechnung über Anschaffung und Unterhalt der Feuerspritze der combinierten Gemeinden Bleidenstadt - Born - Hahn - Seitzenhahn" über Tal. 35, 25, 7 zu deren Deckung die Gemeinde Hahn - "nach dem Steuerfluss aufgeteilt" - Tal. 9, 11, - beisteuern musste. Das bedeutet, dass Hahn damals keine eigene Feuerwehr hatte.

Ein Rückblick auf das Jahrzehnt 1860 bis 1870 lässt deutlich erkennen, dass diese Jahre für die Entwicklung des Ortes von überragender Wichtigkeit waren. Die Bürgerschaft hatte mit ihren verantwortlichen Vertretern die Zeichen der "neuen" Zeit erkannt., die sich für Hahn bietenden grundlegenden Tatbestände richtig ausgenützt und für den Ort ein zuverlässiges Fundament gelegt, einerseits zur strukturellen Wandlung der Wirtschaft seiner Einwohner, in dem sie über den alten Ortsteil, dem Sitz  der landwirtschaftlichen Betriebe, hinaus strebte zu den neuen Verkehrsstraßen; andererseits wurde durch die Lösung von "Verbandsbindungen mit Bleidenstadt die Selbständigkeit als Verwaltungskörperschaft ausgebaut und gefestigt (den Beweis liefern einerseits die weit gehenden Erschließungen von Baugelände wodurch vor allem auch die Errichtung und Ansiedlung von gewerblichen Betrieben in den kommenden Jahrzehnten ermöglicht wurde - andererseits die Errichtung einer eigenen Schule, ferner eines eigenen Friedhofes und einer eigenen Feuerwehr). Die ersten Auswirkungen dieser neuen wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung wurden bereits in einer Finanzstatistik aus dem Jahre 1875 sichtbar. Die gesamten Steuereinträge betrugen 2.353,25 Mark bei einem Hebesatz von lediglich 60 % der Messbeträge - pro Kopf der Bevölkerung waren es 7,74 Mark (Der Zuschlag für die evangelische Kirche betrug 33,3 %, für die katholische Kirche gab es keinen Zuschlag.).

Jedenfalls hat die in so vielen Gegenden Deutschlands nach dem Krieg von 1870/1871 und im Westen bis in die Gegenwart andauernde Industrialisierung (in Verbindung mit der ungeahnten Ausweitung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen) auch bis nach Hahn seine Wellen geschlagen. Auch hier setzt die bereits angebahnte, in der Hauptsache auf die günstige Verkehrslage sich stützende neue Wirtschaftsentwicklung ihr Wachstum fort. Mit dem ständigen Aufkommen von gewerblichen Betrieben wächst der Ort zusehends und die Zahl der Einwohner steigt durch Zuzug von Jahrzehnt zu Jahrzehnt immer rascher. Dabei wird selbstverständlich der Prozentanteil jener immer kleiner, die von der eigenen Landwirtschaft leben.

Einen besonderen Impuls erhielt dieser sich immer deutlicher zeigende Strukturwandel der Wirtschaft in Hahn durch den Bau der Eisenbahnlinie von Wiesbaden nach Bad Schwalbach - Limburg (zu Beginn der Neunziger-Jahre) sowie durch die nach der Jahrhundertwende einsetzende Motorisierung des Straßenverkehrs. Wie sehr man sich Anfang des 20. Jahrhunderts noch gegen den Autoverkehr zur Wehr setzte, belegen einige Strafmandate aus dem Gemeindeberechnungsbericht von 1903. Da werden z. B. der "Oberstleutnant a. D. Stemme zu Wiesbaden" oder am 12. September 1903 der "Fabrikant Robert Schweber zu Köln" mit 3 Mark bestraft, weil sie "mit einem Kraftfahrzeug auf der örtlichen Dorfstraße innerhalb des Ortsberinges gefahren" sind - "nach Par. 1 der Polizeiordnung vom 11. Juni 1903").

Da nun das örtliche Zeitgeschehen etwa seit 1880 sowohl auf der Bürgermeisterei wie durch die Schulleitung in allen Einzelheiten niedergelegt ist, soll der letzte Abschnitt dieser "Ortschronik" unter dem Titel "Das neue Hahn" nicht mehr chronologische Tatsachenberichte bringen, sondern nur noch ausgewählte Kurzberichte und statistische Zusammenfassungen.

Die Annexion des Herzogtums Nassau (1806-1866) durch das Königreich Preußen

Die Gründung des Herzogtums Nassau fiel in eine der Dramatischen Epochen der Weltgeschichte. die 900jährige Geschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation hat zu Beginn des 19. Jahrhunderts ein Ende gefunden, neue politische Ordnungen traten an seine Stelle, die Landkarte Europas wurde grundlegend verändert. Diese tiefgreifenden Umwälzungen wurden von Napoleon veranlasst. Er war der "Weltgeist zu Pferde" (Hegel), auch die nassauischen Länder wurden in diesen Strudel mit hineingerissen und verändert.

Der beitritt der Fürsten Friedrich August von Nassau-Usingen und Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg zum Rheinbund am 17. Juli 1806 brachte für Fürst Friedrich August, den Senior des Hause Nassau, die Herzogwürde. Zugleich trafen die beiden Fürsten die Entscheidung, ihre beiden Länder zu einem Herzogtum zu vereinen. Dies geschah am 30. August 1806. Es gab keinen Wahlakt, keine Krönung oder gar eine Befragung der Untertanen. Die Gründung des Herzogtums Nassau beruhte allein auf dem Willen Kaiser Napoleons und der Entscheidung der beiden Fürsten. Damit legten sie den Grundstein für eine positive Entwicklung des Nassauer Landes zwischen Rhein und Main und Lahn, Dill und Sieg.

Dann kam das unglückliche Ende des Herzogtums. Im Krieg von 1866 stand Nassau treu zum Deutschen Bund und unterstützte Österreich gegen Preußen. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck hatte diesen Grieg angezettelt, um durch "Blut und Eisen" für Preußen die führende Position in Deutschland zu erreichen. Eine einzige Schlacht am 3. Juli 1866 bei Koiggrätz entschied den Krieg. Das Herzogtum Nassau stand auf der Seite des Besiegten und wurde von Preußen als Kriegsbeute angesehen. Das Land wurde annektiert, der regierende Herzog Adolf abgesetzt und mußte ins Exil gehen. Es war der Herzog Adolf, der 24 Jahre später, also 1890 Großherzog von Luxemburg werden sollte.


"von Dr. Rolf Faber, Jahrbuch des Rheingau-Taunus-Kreises 2001, Herausgegeben vom Kreisausschuß des Rheingau-Taunus-Kreises"