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Backes_zu_Hahn Die Geschichte der Gemeinde

Hahn im Taunus

von seinen Anfängen bis zur Stadtgründung Taunusstein 1971






Jägerheim Eiserne_Hand Aarstraße












Die obere Aarmühle (heute Aarmühle), Aarmühlweg 1, Taunusstein-Wehen

Im Hintergrund die obere Aarmühle, im Vordergrund das Hotel-Restaurant "Die Waldfriede"

1230/31 wird die Aarmühle von Graf Heinrich dem Reichen dem Deutschen Orden geschenkt. 1347 belehnt das Deutschordenshaus in Mainz den Schultheißen Contze zu Wiesbaden mit einem unterhalb Wehens an der Aar gelegenen Hof.


Die erste Mühle des heutigen Taunusstein war die "Aarmühle", deren Gebäude noch heute zwischen Hahn und Wehen stehen, wenn auch in baulich stark veränderter Form. Vor mehr als 1100 Jahren erbaut, reichte sie fünf Jahrhundert lang für die Mahlbedürfnisse der heimischen Bevölkerung aus.

Das Mahlrecht für diese "Mahlmühl zur ahrde ... mit zweyen gängen" wird von den nassauischen Grafen bereits in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts öfters ausgesprochen.

Der "Aarmüller" bekam das Mahlrecht als "Erblehen" vom Landesherren. Dafür musste er jährlich eine bestimmte Menge Getreide (und/oder Geld) als "Erbleihzins" abführen. Zusätzlich waren besondere Abgaben und Dienste vorgesehen, so das Mästen eines Schweines (Mühlschwein) pro Jahr und die Versorgung von herrschaftlichen Jagshunden. Die Vergabe des Mahlrechts verhalf dem Müller jedoch zu einem "Monopol", denn das "Bann-Recht" sicherte ihm die Kundschaft. Durch das Bannrecht wurde der Mühle ein bstimmtes Gebiet zugewiesen, aus dem alle Bauern ihre "Bann-Mühle" aufsuchen mussten.

Schon in jenen Zeiten galt das Müllergewerbe als ein "unehrliches Gewerbe". Die Müller standen stets im Verdacht, dem gemahlenen Mehl "Staub und Streu" beizumischen.

Besondere Beziehungen zu Hahn bestehen jedoch in den rund 100 Jahren von 1720 bis 1812. 1720 ist ein Martin Flamm der Erbleihmüller. Er gibt 10 Malter Korn und 15 Gulden an jährlicher Pacht. Nach seinem Tode erhält sein "Dochtermann" Johannes Lend von Friedrich Ludwig Graf v. Nassau die "Ahre-Mühle" als Erblehen. Nach dem Tode des Philipp Caspar Lend, ein "unteuglicher" Müller, "durch dessen negligenz das mahlwerk ... noch eingeht", kam es 1736 zu einer Versteigerung. Zunächst erwarb sie ein Johann Jacob Koberger, dem sehr bald der Stift'sche Hofmann zu Hahn Christoph Ring folgte, welcher sie aber am 3. März 1738 "wohlbedacht und com consensu meiner ehelichen Hausfrau Anna Dorothea" an Johann Ludwig Cappus (Kappus) vom Henriettenthaler Hof gegen 1.455 Gulden überlässt. Die Familie Kappus behält die Aarmühle bis 1802. In diesem Jahr übernimmt sie der Müller Pfaff, dem bereits 1803 ein Johannes Schmidt folgt. Und diese Namen sind gelegentlich wieder als "Müller in Hahn" zu finden, zuletzt in den Märkerlisten aus dem ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts (z. B. heißt es bezüglich der "Holzrechte" wörtlich "3 Müller zu Hahn, mit Namen Joh. Mehler, Conrad Pfennig und Joh. Schmidt).