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Backes_zu_Hahn Die Geschichte der Gemeinde

Hahn im Taunus

von seinen Anfängen bis zur Stadtgründung Taunusstein 1971






Jägerheim Eiserne_Hand Aarstraße












Die Untere Aarmühle
In alten Schriften und Urkunden ist immer wieder die Rede von einer "dritten Mühle" in Hahn, die auch als "untere Aarmühle" bezeichnet wird. In der Hauptsache sind es Belege aus dem 18. und 19. Jahrhundert, in denen drei Mühlen in Hahn genannt werden. Allerdings ist bis heute ungeklärt, welche Mühle als "untere Aarmühle" bezeichnet wurde.

In Hahn gab es anfänglich eine Erbleihmühle, "Hahner Mühle" genannt, und zu Beginn des 18. Jahrhunderts kam eine Parthir-Mühle hinzu, die sogenanne "Schlackenmühle". Lange vor der Gründung der "Hahner Mühle" wird als älteste Mühle die "Mahlmühl zur Ahrde bey Hahn untig Wehen" angegeben und diese Mühle wurde in späteren Zeiten auch urkundlich in gewissen Fällen als "dritte" Mühle zu Hahn aufgezählt. Dazu ist aber festzustellen, dass diese "Aarmühle" (richtige Bezeichnung: obere Aarmühle) nach den heutigen Gemarkungsgrenzen nicht zur Gemeinde Hahn gehört, sondern zur Gemeinde Wehen. Nun kann es aber sein, dass die Gemarkungsgrenzen früher einen anderen Verlauf hatten und die obere Aarmühle sehr wohl in der Gemarkung Hahn lag. Denkbar ist allerdings auch, dass das Mühlengebäude in der Gemarkung Wehen lag. Zweifelsfrei lagen die zur Mühle gehörenden Grundstücke auf Hahner Gemarkung und dass der Aarmüller wahrscheinlich aus Eigennutz ganz gerne Gelegenheiten ausnutzte, um sein Banngebiet zu vergrößern oder gewisse Rechte zu beanspruchen, die seiner Mühle als der ältesten des Gebietes einmal zustanden.



Die (unterschiedlichen) Beschreibungen der Oberen Aarmühle (1 Haus, 10 Einwohner) und Unteren Aarmühle (1 Haus, 11 Einwohner)  sind Beweis dafür, dass obere und untere Aarmühle unterschiedliche Anwesen waren.

Da die Schlackenmühle allein schon wegen der "Einwohnerzahl" als dritte (untere) Aarmühle ausscheidet, bleibt allenfalls die Hahner  Mühle (spätere Pfennigsmühle) als untere Aarmühle übrig.